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PflegebedürftigkeitDie Daten zum Pflegebedarf in Privathaushalten und stationären Einrichtungen (siehe dazu ausführlich Kapitel 3.1.4 sowie Schneekloth & Potthoff 1993 und Schneekloth & Müller 1997). zeigen, dass der Anteil der pflegebedürftigen Menschen in der Gruppe der 65- bis 69- Jährigen bei 2-3 Prozent liegt, während er in der Gruppe der 75-bis 79-Jährigen 8-9 Prozent und in der Gruppe der 85-jährigen und älteren Menschen ca. 40 Prozent beträgt. Ende 1998 belief sich die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen in Privathaushalten auf 1,27 Millionen, in vollstationären Einrichtungen auf rund 536.000. Fast 90 Prozent der in Privathaushalten lebenden Leistungsempfänger der Pflegeversicherung erhalten Leistungen entsprechend den Pflegestufen I und II. Bei den stationären Leistungsempfängern entfallen zu diesem Zeitpunkt 64 Prozent aller Leistungen auf die Pflegestufen II und III. Für den Zeitraum von 1995 bis 1998 ist ein deutlicher Anstieg der Zahl der Leistungsempfänger zu konstatieren: Im ambulanten Bereich stieg sie in der Sozialen Pflegeversicherung von 1,06 Millionen (31.12.1995) auf 1,21 Millionen Menschen (31.12.1998), im stationären Bereich von knapp 385.000 (31.12.1996) auf rund 510.000 Menschen (31.12.1998). Dieser Anstieg in der Anzahl der Leistungsempfänger darf allerdings nicht mit einer entsprechenden Zunahme der Pflegebedürftigkeit in der Bevölkerung gleichgesetzt werden. Er ist weitgehend darauf zurück zu führen, dass sich nach Einführung der Pflegeversicherung sowohl die Antragstellungen als auch die Bearbeitung der Anträge zeitlich gestreckt haben. Auf Grund des demographischen Wandels wird die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen in den kommenden zwei Jahrzehnten deutlich ansteigen. Die Schätzungen für das jahr 2010 liegen bei 2,04 bis 2,14 Millionen, bis zum jahr 2030 ist mit einer zunahme auf 2,3 bis 2,5 Mio. Pflegebedürftige zu rechnen (vgl. Kapitel 3.1.4). Dabei wird allerdings eine konstante altersspezifische Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, unterstellt. Die Kommission gibt zu bedenken, dass bei der Erweiterung von Rehabilitationsangeboten – im Sinne des in SGB XI beschriebenen Leitbildes: "Rehabilitation vor Pflege" – der prognostizierte Anstieg vermutlich weniger deutlich ausfallen würde. Das Rehabilitationspotenzial älterer Menschen wird im Allgemeinen unterschätzt. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Auftrag des Gesetzgebers, dieses Leitbild praktisch umzusetzen, bis heute nicht erfüllt wurde. Dabei ist zu bedenken, dass die soziale Pflegeversicherung zwei strategische Ziele hat: Zum einen das (sozialpolitische) Ziel der Absicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit, zum anderen das (gesundheitspolitische) Ziel der Vermeidung, Linderung oder Überwindung von Pflegebedürftigkeit durch Maßnahmen der Prävention, Krankenbehandlung und Rehabilitation. Angesichts der gerontologischen Erkenntnisse über die positive Veränderungsfähigkeit (Plastizität) bei vielen pflegebedürftigen Menschen sowie der genannten Prognosen in Bezug auf die Entwicklung des Pflegebedarfs ist der Ausbau von Rehabilitationsangeboten dringend zu empfehlen. |
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Körperliche KompetenzPflegebedürftigkeitDemenzAlltagspraktische KompetenzPsychische KompetenzKognitive Kompetenz |
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