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Teilstationäre pflegerische Versorgung: TagespflegeTagespflege als Baustein im VersorgungssystemPflege und Betreuung - auch wenn sie in der Familie erbracht wird - ist nicht allein "Privatsache" ; Pflegebedürftige haben (unabhängig vom Ort der Pflege) Anspruch auf Hilfen, die dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern und besondere Belastungen des Lebens abzuwenden oder auszugleichen. Vor diesem Hintergrund besteht für alle Fachleute Einigkeit darüber, dass ein noch differenzierteres Leistungsangebot erreicht werden muss, das über die bisher bestehenden Versorgungsmöglichkeiten und Finanzierungsmöglichkeiten hinaus für Pflegebedürftige wie für die Pflegenden Entlastungsmöglichkeiten bietet. Es ist unumstritten, dass auch pflegende Angehörige einmal Urlaub benötigen und in dieser Zeit ihre zu pflegenden Personen gut versorgt wissen wollen; hierfür gibt es im SGB XI das Angebot der häuslichen Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§ 39 SGB XI) sowie das Angebot der Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI). Ebenso müssen Angehörige entlastet werden können, indem sie, die oft 24 Stunden für ihre pflegebedürftigen Partner, Eltern,Schwiegereltern, Großeltern und andere Personen zur Verfügung stehen, für einen Teil des Tages die Verantwortung auf andere Schultern übertragen können. Sie sind ja in der Regel bereit, ihre Angehörigen (mit-) zu versorgen, brauchen aber für mehrere Stunden des Tages Entlastung, die durch einen ambulanten Dienst nicht geleistet werden kann. Hierzu besteht nach dem SGB XI die Möglichkeit der Tagespflege und Nachtpflege (§ 41 SGB XI). Tagespflege ist die teilstationäre Pflege und Versorgung pflegebedürftiger alter Menschen in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung durch qualifiziertes Personal während des Tages an einigen oder allen Wochentagen. Dabei wird vorausgesetzt, dass einerseits die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, andererseits die Betreuung und Versorgung in der eigenen Häuslichkeit während der Nacht, am Morgen und Abend und gegebenenfalls am Wochenende sichergestellt sind. Ziele der Tagespflege sind:
Zu dem Angebot gehören darüber hinaus Mahlzeiten und ein Fahrdienst. Tagespflege bildet sozusagen das Zwischenglied zwischen häuslicher Pflege (z.T. ergänzt durch ambulante Dienste) und der "Vollversorgung" im Heim. Die besondere Bedeutung dieses Angebotes liegt darin, dass die eigene Wohnung und die vertraute Umgebung einschließlich der gewachsenen sozialen Beziehungen aufrechterhalten werden kann und parallel dazu die notwendige Pflege- und Betreuungsleistungen von geeigneten Personen in geeigneten Einrichtungen aufrechterhalten werden. Die im Pflegeversicherungsgesetz ebenfalls genannte Nachtpflege ist quantitativ noch völlig unbedeutend. Erste zaghafte Versuche zur Umsetzung von Konzeptionen zur Nachtpflege sind bisher bis auf eine Ausnahme (Kuratorium Deutsche Altershilfe 1999) nicht ausreichend dokumentiert. |
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Ambulante PflegeFinanzierung ambulanter PflegeleistungenEntwicklungsstand und –trends in der ambulanten PflegeLeistungsfähigkeit und Grenzen ambulanter Pflege nach Einführung des SGB XIProbleme spezieller NutzergruppenFazitTeilstationäre pflegerische Versorgung: TagespflegeQuantitative Entwicklung des AngebotesTagespflege als Leistung des SGBZielgruppen der TagespflegeProbleme und PerspektivenStationäre pflegerische Versorgung älterer Menschen – ausgewählte AspekteStatistische Angaben zu den HeimenDie Bewohner der HeimeDie Beschäftigten in den stationären EinrichtungenPflegequalität und PflegestandardsHeime – Sichere Orte des Lebens im Alter?AusblickPflegequalifizierung im WandelBerufliche Bildung in der AltenpflegeWeiterbildung in pflegerischen BerufenAkademische Qualifizierung im Pflegebereich |
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