Renten der gesetzlichen Rentenversicherung


Download Altenbericht

Am Beispiel der GRV-Renten, die zum Jahresende 1992 gezahlte werden, wird in den Abbildungen 5-4 und 5-5 auf Unterschiede zwischen Männern und Frauen in West- bzw. Ostdeutschland hingewiesen. Für Ostrenten war inzwischen die Umstellung auf das westdeutsche Leistungsrecht erfolgt, und zwar unter Berücksichtigung von beträchtlichen Rentenanpassungen, die sich an der ostdeutschen Nettolohnentwicklung orientierten, Aber auch Sondertatbestände, die sich u.a. in so genannten Auffüllbeträgen vor allem zu Gunsten von Frauen niederschlugen, prägen die ostdeutsche Rentenstruktur 51.

Die Daten zeigen in Westdeutschland erhebliche Unterschiede in der Höhe der Renten für Männer und Frauen. Diese Unterschiede sind in Ostdeutschland nicht so ausgeprägt. Insgesamt ist auch bei den Renten die Verteilung in Ostdeutschland weniger heterogen. Dies ist folglich angesichts der Dominanz der GRV-Renten für die Einkommenslage in Ostdeutschland auch ein maßgeblicher Grund für die geringere Heterogenität der ostdeutschen Einkommen insgesamt.

Dass die Unterschiede zwischen Männer- und Frauenrenten in Ostdeutschland weitaus weniger ausgeprägt sind als in Westdeutschland ist eine Folge der unterschiedlichen Erwerbsbiografien von Frauen, also der höheren Erwerbsbeteiligung ostdeutscher Frauen. Der Blick auf die Höhe der durchschnittlichen monatlichen Rentenzahlbeträge (Altersrenten) unterstreicht dies; siehe Tabelle 5-3. Hierbei ist zu beachten, dass die Renten in West- und Ostdeutschland auf einem unterschiedlich hohen "aktuellen Rentenwert" basieren, der an den unterschiedlichen Lohnniveaus der beiden Teilbereiche orientiert ist.

Die Berechnung der Renten basiert vor allem auf der im Erwerbsleben erreichten relativen Lohnposition (den so genannten Entgeltpunkten, definiert als jeweiliger individueller Bruttolohn zum durchschnittlichen Bruttolohn in den einzelnen Jahren der Erwerbstätigkeit)52 sowie dem so genannten „aktuellen Rentenwert“, der den DM-Betrag für einen Entgeltpunkt (im Monat) angibt. Ende 1992 lag der ostdeutsche aktuelle Rentenwert bei 62,3 Prozent des westdeutschen. Dennoch übertrafen bereits zu diesem Zeitpunkt ostdeutsche Frauenrenten im Durchschnitt die in Westdeutschland an Frauen gezahlten Altersrenten. Bei den Männerrenten lagen die Durchschnittsbeträge in Westdeutschland noch um ein Drittel über den in Ostdeutschland gezahlten Beträgen. Wären allerdings zu diesem Zeitpunkt die "aktuellen Rentenwerte" gleich hoch gewesen, so hätten die ostdeutschen Männerrenten (mit durchschnittlich 2103 DM) die westdeutschen Durchschnittsrenten um rund 20 Prozent übertroffen.



Durchschnittlicher monatlicher Rentenzahlbetrag von Altersrenten zum 31. Dezember 1992 sowie Angaben zu dessen Streuung

Frauen 2. Durchschnittswert Relation
West / Ost
Variationskoeffizient Ginikoeffizient Aktueller Rentenwert
Halbjahr 1992
West 718 86,3 0,72 0,39 42,63
Ost 832 0,32 0,18 26,57
Männer
West 1.744 133,0 0,48 0,26
Ost 1.311 0,22 0,12

Quelle: Fachinger 1999, Berechnungen auf der Grundlage von Verband Deutscher Rentenversicherungsträger 1994a: 144 und S. 200. Die Integration ostdeutscher Rentner in das westdeutsche Rentenversicherungssystem im Juli 1990 führte zu einer beträchtlichen Verbesserung der Einkommenslage, vor allem für diejenigen, deren Rentenbeginn schon mehrere Jahre zurücklag. Der Grund war, dass in dem statisch konzipierten ostdeutschen System – in dem nur in größeren Abständen Ad-hoc-Anpassungen der Rentenhöhe erfolgten - selbst bei vergleichbarer Erwerbsbiografie eine große Kluft in der Rentenhöhe bestand, je nach dem Kalenderjahr, in dem die Rente erstmals bezogen wurde. Diese Unterschiede wurden beseitigt und zugleich eine Anhebung der Renten in der DDR zum Zeitpunkt der Einführung der D-Mark am 1.7.1990 durchgeführt. Vor allem erfolgte nun auch eine zunächst im halbjährigen Abstand durchgeführte Anpassung der Renten auf der Basis der Entwicklung des durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts in Ostdeutschland, das hohe Zuwachsraten aufwies.

Im Laufe der Zeit hat sich für vergleichbare Rentenfälle (bei einer gleichen Zahl an Entgeltpunkten) eine beträchtliche Angleichung der Rentenhöhe vollzogen. Dies wird aus Abbildung 5-6 unmittelbar deutlich: Lag bei gleicher Zahl an Entgeltpunkten die ostdeutsche Rente zum Zeitpunkt der Einführung der DM im Juni 1990 bei 40,3 Prozent der Westrente, so hat sich bis Juli 1999 der Abstand mehr als halbiert: Die Ostrente betrug nun 86,7 Prozent der vergleichbaren Westrente.

Der Angleichungsprozess, der in Abbildung 5-6 dargestellt ist, beruht allein auf der unterschiedlichen Entwicklung der durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelte in Ost- und Westdeutschland (da eine identische Zahl von Entgeltpunkten unterstellt ist). Berücksichtigt man darüber hinaus die aus den jeweiligen Erwerbsbiografien (und den sozialrechtlichen Bestimmungen) resultierenden tatsächlichen Rentenzahlbeträge, so liegen im Durchschnitt die Männer- Renten (Altersruhegelder und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit) bereits seit Mitte 1997, die der Frauen seit Anfang 1991 über den entsprechenden Renten, die in Westdeutschland gezahlt werden; vgl. hierzu Tabelle 5-4.

Entwicklung der Angleichung der verfügbaren laufenden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Alters der neuen Bunde sländer an die in den alten Bundesländern seit 1990

Stichtag Verhältniswert der verfügbaren Renten in den neuen zu den in den alten Bundesländern
Frauen Männer
30.6.1990 67,8 37,9
1.7.1990 79,6 47,4
1.1.1991 94,2 55,9
1.7.1991 103,4 60,6
1.1.1992 110,3 70,0
1.7.1992 113,5 73,4
1.1.1993 118,2 76,6
1.7.1993 125,2 83,8
1.1.1994 129,5 87,7
1.7.1994 128,2 88,5
1.1.1995 130,2 90,4
1.7.1995 133,0 93,7
1.1.1996 136,3 98,2
1.7.1996 134,4 98,1
1.7.1997 135,4 101,2
1.7.1998 134,6 102,4
1.7.1999 134,7 103,3

Quelle: Rentenversicherungsbericht 1999, Übersicht A 12. 1999 BMA, vorläufige Werte (Stand 28.9.1999).

Insbesondere mit Blick auf die weitere Entwicklung der Renten in West- und Ostdeutschland ist zu unterscheiden zwischen denjenigen, die sich bereits im Rentenalter befinden und deren Renten im Zuge der Dynamisierung angehoben und dem westdeutschen generellen Leistungsniveau weiter angeglichen wurden und - was insbesondere für die Zukunft bedeutsam wird - den neu zugehenden Rentnern, die zumindest gegen Ende ihrer Erwerbsphase tief greifenden Veränderungen in ihrem Erwerbsleben ausgesetzt waren, auch wenn dies durch spezifische sozialpolitische Regelungen im Hinblick auf die Alterseinkünfte zum erheblichen Teil abgefedert wird (durch Berücksichtigung von Phasen mit Leistungsbezug der Bundesanstalt für Arbeit – Vorruhestand, Arbeitslosigkeit – bei der Rentenberechnung) 53.

Hinsichtlich des Angleichungsprozesses zwischen Ost- und Westdeutschland im Gesamtbereich der Alterssicherung ist zu beachten, dass kapitalfundierte, auf vorheriger Ersparnisbildung beruhende Formen der Alterssicherung (seien sie betrieblicher oder individuell zusätzlicher Art) stets längere Ansparphasen benötigen, bevor sie von quantitativer Bedeutung für die Alterseinkommen werden. Die Unterschiede zwischen Ost und West hinsichtlich der Struktur der Einkunftsquellen werden sich folglich erst allmählich und dann für Kohorten in unterschiedlichem Ausmaß verändern.



51 Mit der Einführung der D-Mark in der noch bestehenden DDR wurde zugleich eine Umstellung der DDRRenten auf das westdeutsche Rentenrecht vorgenommen. Dieser komplexe Prozess kann hier nicht nachgezeichnet werden. Näheres zur Umstrukturierung der DDR-Renten und den unterschiedlichen rentenrechtlichen Konzeptionen in den beiden deutschen Teilstaaten bei Schmähl (1991), und Maydell et al. (1996: 369 ff.) mit weiteren Verweisen sowie Hauser et al. (1996: 81-87).

52 Hinzu treten auf weiteren Tatbeständen basierende Rentenansprüchen.

 
link Gerontologie