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Renten der gesetzlichen Rentenversicherung

Am Beispiel der GRV-Renten, die zum Jahresende 1992 gezahlte werden, wird in den Abbildungen
5-4 und 5-5 auf Unterschiede zwischen Männern und Frauen in West- bzw. Ostdeutschland
hingewiesen. Für Ostrenten war inzwischen die Umstellung auf das westdeutsche
Leistungsrecht erfolgt, und zwar unter Berücksichtigung von beträchtlichen Rentenanpassungen,
die sich an der ostdeutschen Nettolohnentwicklung orientierten, Aber auch Sondertatbestände,
die sich u.a. in so genannten Auffüllbeträgen vor allem zu Gunsten von Frauen niederschlugen,
prägen die ostdeutsche Rentenstruktur 51.
Die Daten zeigen in Westdeutschland erhebliche Unterschiede in der Höhe der Renten für
Männer und Frauen. Diese Unterschiede sind in Ostdeutschland nicht so ausgeprägt. Insgesamt
ist auch bei den Renten die Verteilung in Ostdeutschland weniger heterogen. Dies ist
folglich angesichts der Dominanz der GRV-Renten für die Einkommenslage in Ostdeutschland
auch ein maßgeblicher Grund für die geringere Heterogenität der ostdeutschen Einkommen
insgesamt.
Dass die Unterschiede zwischen Männer- und Frauenrenten in Ostdeutschland weitaus weniger
ausgeprägt sind als in Westdeutschland ist eine Folge der unterschiedlichen Erwerbsbiografien
von Frauen, also der höheren Erwerbsbeteiligung ostdeutscher Frauen. Der Blick auf
die Höhe der durchschnittlichen monatlichen Rentenzahlbeträge (Altersrenten) unterstreicht
dies; siehe Tabelle 5-3. Hierbei ist zu beachten, dass die Renten in West- und Ostdeutschland
auf einem unterschiedlich hohen "aktuellen Rentenwert" basieren, der an den unterschiedlichen
Lohnniveaus der beiden Teilbereiche orientiert ist.
Die Berechnung der Renten basiert vor allem auf der im Erwerbsleben erreichten relativen
Lohnposition (den so genannten Entgeltpunkten, definiert als jeweiliger individueller Bruttolohn
zum durchschnittlichen Bruttolohn in den einzelnen Jahren der Erwerbstätigkeit)52 sowie
dem so genannten „aktuellen Rentenwert“, der den DM-Betrag für einen Entgeltpunkt (im
Monat) angibt. Ende 1992 lag der ostdeutsche aktuelle Rentenwert bei 62,3 Prozent des westdeutschen.
Dennoch übertrafen bereits zu diesem Zeitpunkt ostdeutsche Frauenrenten im
Durchschnitt die in Westdeutschland an Frauen gezahlten Altersrenten. Bei den Männerrenten
lagen die Durchschnittsbeträge in Westdeutschland noch um ein Drittel über den in Ostdeutschland
gezahlten Beträgen. Wären allerdings zu diesem Zeitpunkt die "aktuellen Rentenwerte"
gleich hoch gewesen, so hätten die ostdeutschen Männerrenten (mit durchschnittlich
2103 DM) die westdeutschen Durchschnittsrenten um rund 20 Prozent übertroffen.
Durchschnittlicher monatlicher Rentenzahlbetrag von Altersrenten
zum 31. Dezember 1992 sowie Angaben zu dessen Streuung
| Frauen 2. |
Durchschnittswert |
Relation
West / Ost
| Variationskoeffizient |
Ginikoeffizient |
Aktueller Rentenwert
Halbjahr 1992 |
| West |
718 |
86,3 |
0,72 |
0,39 |
42,63 |
| Ost |
832 |
|
0,32 |
0,18 |
26,57 |
| Männer |
| West |
1.744 |
133,0 |
0,48 |
0,26 |
|
| Ost |
1.311 | |
0,22 |
0,12 |
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Quelle: Fachinger 1999, Berechnungen auf der Grundlage von Verband Deutscher Rentenversicherungsträger 1994a: 144 und
S. 200.
Die Integration ostdeutscher Rentner in das westdeutsche Rentenversicherungssystem im Juli
1990 führte zu einer beträchtlichen Verbesserung der Einkommenslage, vor allem für diejenigen,
deren Rentenbeginn schon mehrere Jahre zurücklag. Der Grund war, dass in dem statisch
konzipierten ostdeutschen System – in dem nur in größeren Abständen Ad-hoc-Anpassungen
der Rentenhöhe erfolgten - selbst bei vergleichbarer Erwerbsbiografie eine große Kluft in der
Rentenhöhe bestand, je nach dem Kalenderjahr, in dem die Rente erstmals bezogen wurde.
Diese Unterschiede wurden beseitigt und zugleich eine Anhebung der Renten in der DDR
zum Zeitpunkt der Einführung der D-Mark am 1.7.1990 durchgeführt. Vor allem erfolgte nun
auch eine zunächst im halbjährigen Abstand durchgeführte Anpassung der Renten auf der Basis
der Entwicklung des durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts in Ostdeutschland, das hohe
Zuwachsraten aufwies.
Im Laufe der Zeit hat sich für vergleichbare Rentenfälle (bei einer gleichen Zahl an Entgeltpunkten)
eine beträchtliche Angleichung der Rentenhöhe vollzogen. Dies wird aus Abbildung
5-6 unmittelbar deutlich: Lag bei gleicher Zahl an Entgeltpunkten die ostdeutsche Rente zum
Zeitpunkt der Einführung der DM im Juni 1990 bei 40,3 Prozent der Westrente, so hat sich
bis Juli 1999 der Abstand mehr als halbiert: Die Ostrente betrug nun 86,7 Prozent der vergleichbaren
Westrente.
Der Angleichungsprozess, der in Abbildung 5-6 dargestellt ist, beruht allein auf der unterschiedlichen
Entwicklung der durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelte in Ost- und Westdeutschland
(da eine identische Zahl von Entgeltpunkten unterstellt ist). Berücksichtigt man
darüber hinaus die aus den jeweiligen Erwerbsbiografien (und den sozialrechtlichen Bestimmungen)
resultierenden tatsächlichen Rentenzahlbeträge, so liegen im Durchschnitt die Männer-
Renten (Altersruhegelder und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit) bereits seit
Mitte 1997, die der Frauen seit Anfang 1991 über den entsprechenden Renten, die in Westdeutschland
gezahlt werden; vgl. hierzu Tabelle 5-4.
Entwicklung der Angleichung der verfügbaren laufenden Renten wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Alters der neuen Bunde sländer
an die in den alten Bundesländern seit 1990
| Stichtag |
Verhältniswert der verfügbaren Renten in den neuen zu den in
den alten Bundesländern |
| Frauen |
Männer |
| 30.6.1990 |
67,8 |
37,9 |
| 1.7.1990 |
79,6 |
47,4 |
| 1.1.1991 |
94,2 |
55,9 |
| 1.7.1991 |
103,4 |
60,6 |
| 1.1.1992 |
110,3 |
70,0 |
| 1.7.1992 |
113,5 |
73,4 |
| 1.1.1993 |
118,2 |
76,6 |
| 1.7.1993 |
125,2 |
83,8 |
| 1.1.1994 |
129,5 |
87,7 |
| 1.7.1994 |
128,2 |
88,5 |
| 1.1.1995 |
130,2 |
90,4 |
| 1.7.1995 |
133,0 |
93,7 |
| 1.1.1996 |
136,3 |
98,2 |
| 1.7.1996 |
134,4 |
98,1 |
| 1.7.1997 |
135,4 |
101,2 |
| 1.7.1998 |
134,6 |
102,4 |
| 1.7.1999 |
134,7 |
103,3 |
Quelle: Rentenversicherungsbericht 1999, Übersicht A 12.
1999 BMA, vorläufige Werte (Stand 28.9.1999).
Insbesondere mit Blick auf die weitere Entwicklung der Renten in West- und Ostdeutschland
ist zu unterscheiden zwischen denjenigen, die sich bereits im Rentenalter befinden und deren
Renten im Zuge der Dynamisierung angehoben und dem westdeutschen generellen Leistungsniveau
weiter angeglichen wurden und - was insbesondere für die Zukunft bedeutsam
wird - den neu zugehenden Rentnern, die zumindest gegen Ende ihrer Erwerbsphase tief greifenden
Veränderungen in ihrem Erwerbsleben ausgesetzt waren, auch wenn dies durch spezifische
sozialpolitische Regelungen im Hinblick auf die Alterseinkünfte zum erheblichen Teil
abgefedert wird (durch Berücksichtigung von Phasen mit Leistungsbezug der Bundesanstalt
für Arbeit – Vorruhestand, Arbeitslosigkeit – bei der Rentenberechnung) 53.
Hinsichtlich des Angleichungsprozesses zwischen Ost- und Westdeutschland im Gesamtbereich
der Alterssicherung ist zu beachten, dass kapitalfundierte, auf vorheriger Ersparnisbildung
beruhende Formen der Alterssicherung (seien sie betrieblicher oder individuell zusätzlicher
Art) stets längere Ansparphasen benötigen, bevor sie von quantitativer Bedeutung für die
Alterseinkommen werden. Die Unterschiede zwischen Ost und West hinsichtlich der Struktur
der Einkunftsquellen werden sich folglich erst allmählich und dann für Kohorten in unterschiedlichem
Ausmaß verändern.
51 Mit der Einführung der D-Mark in der noch bestehenden DDR wurde zugleich eine Umstellung der DDRRenten
auf das westdeutsche Rentenrecht vorgenommen. Dieser komplexe Prozess kann hier nicht nachgezeichnet
werden. Näheres zur Umstrukturierung der DDR-Renten und den unterschiedlichen rentenrechtlichen Konzeptionen
in den beiden deutschen Teilstaaten bei Schmähl (1991), und Maydell et al. (1996: 369 ff.) mit weiteren
Verweisen sowie Hauser et al. (1996: 81-87).
52 Hinzu treten auf weiteren Tatbeständen basierende Rentenansprüchen.
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