Erwerbsbeteiligung in den neuen Bundesländern 30



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Die Erwerbsquote in den neuen Bundesländern betrug im April 1998 bei den Männern (deutsche Staatsbürger) 80,2 Prozent und lag damit auf einem ähnlichen Niveau wie in den alten Bundesländern. Auch hier ist die Erwerbsquote der verheirateten Männer (83,6 %) deutlich höher als die der ledigen (74,7 %) oder der verwitweten bzw. geschiedenen Männer (82,2 %). Die Erwerbsbeteiligung der Frauen im erwerbsfähigen Alter ist mit 73,6 Prozent wesentlich höher als in den alten Bundesländern. Hier sind es vor allem die verheirateten Frauen, die mit einer Erwerbsquote von 79,5 Prozent im besonderen Maße am Erwerbsleben teilhaben. Deutlich geringer ist die Erwerbsbeteiligung bei den ledigen Frauen, die im April 1998 einen Wert von 62,7 Prozent erreichte. Verwitwete bzw. geschiedene Frauen sind in den neuen Bundesländern zu 69,9 Prozent am Erwerbsleben beteiligt. Im Zeitverlauf von 1991 bis 1998 ging die Erwerbsbeteiligung der 15- bis 64-jährigen Männer in den neuen Bundesländern von 86 Prozent um 5,8 Prozentpunkte zurück. Bei den Frauen insgesamt fand ein ebensolcher Rückgang gegenüber 1991 (77,2 %) um 3,6 Prozent statt.

Im Zeitablauf seit 1991 ist bei den Männern in den höheren Altersgruppen ein tendenzieller Rückgang der Erwerbsbeteiligung bis in die Altersgruppe der 50- bis 54-Jährigen festzustellen (Abbildung 4-4). Bei den höheren Altersgruppen der 55- bis 59-Jährigen und der 60- bis 64-Jährigen war – unter anderem auf Grund der gesetzlichen Regelungen zum Altersübergangsgeld – zunächst ein Rückgang der Erwerbsquoten unmittelbar nach der Wendezeit von 1991 auf 1992 auffällig, danach stabilisierte sich die Erwerbsbeteiligung auf einem tendenziell ansteigenden Niveau. Sie stieg seit 1993 von 40 Prozent auf 82,2 Prozent in der Altersklasse 55 bis 59 Jahre und von 12 Prozent bis 18,2 Prozent bei den 60- bis 64-Jährigen.

Die Erwerbsbeteiligung der Frauen in den neuen Bundesländern ähnelt jener der Männer. Dies zeigt sich sowohl bei den ledigen als auch den verheirateten Frauen. Die Erwerbsbeteiligung verheirateter Frauen in den neuen Bundesländern ist seit 1991 in den Altersgruppen bis 54 Jahren tendenziell rückläufig, allerdings auf sehr hohem Niveau (Abbildung 5). So fand bei den 40- bis 44-Jährigen ein Rückgang von 96,9 Prozent (1991) auf 93,4 Prozent (1998) statt. In den höheren Altersklassen von 55 bis 59 Jahren stieg wie bei den Männern die Erwerbsbeteiligung seit 1992 von 27,1 Prozent auf 76 Prozent im Jahr 1998. Tendenziell lässt sich ein ebensolcher Anstieg auch bei den 60- bis 64-Jährigen ausmachen, allerdings auf einem außerordentlich niedrigen Niveau. So lag die Erwerbsbeteiligung der Frauen in dieser Altersgruppe im Jahr 1992 bei nur 2,7 Prozent und im Jahr 1998 bei 5,7 Prozent. Es sind vor allem die verheirateten (sowie die verwitweten bzw. geschiedenen) Frauen, die hohe Erwerbsquoten zumindest in den Altersgruppen bis 54 Jahre aufweisen.

Bei den ledigen Frauen in den neuen Bundesländern hat seit 1994 ein tendenzieller Rückgang der Erwerbsbeteiligung in der Altersgruppe der 45- bis 49-jährigen Frauen stattgefunden. Die Erwerbsbeteiligung in den Altersgruppen von 45 bis unter 55 Jahren liegt seit 1995 bei nur etwa 80 Prozent. In der Altersgruppe der 60- bis 64-Jährigen war die Erwerbsbeteiligung so gering, dass über den gesamten Zeitraum keine Werte ausgewiesen wurden.

In den neuen Bundesländern spielt die Erwerbsbeteiligung in der Altersgruppe ab 65 Jahren so gut wie keine Rolle. Im Jahr 1998 lag die Erwerbsquote der Männer im Alter von 65 bis unter 70 Jahren bei 3,3 Prozent. Die Erwerbsbeteiligung der Frauen insgesamt in dieser Altersgruppe ist durchgängig geringer. Im Jahr 1998 betrug sie 1,3 Prozent.


30 Alle erwerbsstatistischen Angaben zu den "neuen Bundesländern" beziehen sich auf die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie auf Berlin-Ost.

 
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