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Weiterbildung in pflegerischen BerufenDie Regelung der Weiterbildung ist Ländersache und in der Pflege - als Fortbildung, Aufstiegsqualifizierung und Subspezialisierung - nur teilweise durch entsprechende Gesetze geordnet (SG 1997, Ziffer 310). Insgesamt ist der Fort- und Weiterbildungsbereich im Pflegewesen ein Markt, der weitestgehend nach dem Prinzip Angebot und Nachfrage funktioniert und infolgedessen Angebote unterschiedlichster Qualität umfasst (vgl. Winter 1998). Für die Pflege gibt es im Vergleich zu anderen nichtärztlichen Gesundheitsberufen ein besonders großes Weiterbildungsangebot. Die Forderung nach Weiterbildung in der Pflege resultiert aus einem Theorie- Praxis- Gefälle. Vor allem in den letzten zehn Jahren nahm das pflegetheoretische Wissen schnell zu, ohne bereits im vollen Umfang in der Pflegepraxis seinen Niederschlag gefunden zu haben. Gleichzeitig legen gesetzliche Regelungen, z. B. im Pflegeversicherungsgesetz fest, dass die praktische Pflege den jeweils aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen folgen muss. Weiterbildung in der Pflege wird gegenwärtig häufig zur Kompensation von Defiziten der Erstausbildung eingesetzt. Professionelle Akteure in der Altenpflege erleben beispielsweise ausbildungsbedingte Kompetenzmängel im Bereich der Gerontopsychiatrie, der Rehabilitation und Prävention, die eine Weiterbildung notwendig werden lassen (vgl. Meifort 1998). Auf Grund begrenzter Ressourcen im Gesundheitssystem werden perspektivisch Fragen der Bildungsqualität und des Managements von Bildung und Wissen an Bedeutung gewinnen. Die Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern/innen wird zunehmend eine Aufgabe der Entwicklung der gesamten Organisation. Es ist zu erwarten, dass anstehende Reformen im Bereich der Erstausbildung direkte Auswirkungen auf das System der Weiterbildung haben werden. Ein Problembereich ist in der Konkurrenzsituation zwischen Weiterbildungsprofilen und Hochschulausbildungen zu sehen. Gemäß der Maßstäbe zur Qualitätssicherung nach SGB IX § 80 muss eine verantwortliche Pflegefachkraft eine Person sein, die aus einem Pflegeberuf kommt, über eine entsprechende Weiterbildung verfügt (mind. 460 Stunden) und in den letzten fünf Jahren vor Antritt der Stelle zwei Jahre in der Pflege vollzeitbeschäftigt war. Anstelle der Weiterbildung kann auch ein Hochschulabschluss im Pflegemanagementbereich vorgelegt werden (vgl. Klie & Krahmer 1998). Für eine solche Person ist der Nachweis der geforderten Vollbeschäftigung nahezu unmöglich. Daraus entsteht eine strukturelle Benachteiligung für Hochschulabsolventen/innen. |
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Ambulante PflegeFinanzierung ambulanter PflegeleistungenEntwicklungsstand und –trends in der ambulanten PflegeLeistungsfähigkeit und Grenzen ambulanter Pflege nach Einführung des SGB XIProbleme spezieller NutzergruppenFazitTeilstationäre pflegerische Versorgung: TagespflegeQuantitative Entwicklung des AngebotesTagespflege als Leistung des SGBZielgruppen der TagespflegeProbleme und PerspektivenStationäre pflegerische Versorgung älterer Menschen – ausgewählte AspekteStatistische Angaben zu den HeimenDie Bewohner der HeimeDie Beschäftigten in den stationären EinrichtungenPflegequalität und PflegestandardsHeime – Sichere Orte des Lebens im Alter?AusblickPflegequalifizierung im WandelBerufliche Bildung in der AltenpflegeWeiterbildung in pflegerischen BerufenAkademische Qualifizierung im Pflegebereich |
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