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Die Beschäftigten in den stationären EinrichtungenIm Hinblick auf die Daten zum Personal wird auf die Infratest-Erhebungen der Jahre 1994 und 1998 zurückgegriffen. Neuere Daten werden aus einer Erhebung in Nordrhein-Westfalen erwartet, die Mitte des Jahres veröffentlicht werden soll. Die Angaben zum Personal von stationären Einrichtungen nach den Ergebnissen der Infratest-Erhebungen lassen sich grob in 3 Gruppen untergliedern (Tabelle 3-23). Tabelle 3-23: Beschäftigte in stationären Pflegeeinrichtungen nach Beschäftigungsumfang
Quelle: Schneekloth & Müller 1997 und Schneekloth & Müller 2000 Das Verhältnis von Vollzeitbeschäftigten zu Teilzeitbeschäftigten betrug im Pflegebereich etwa 3 : 1 und im Hauswirtschafts- und Verwaltungsbereich etwa 2 : 1. Die stundenweise beschäftigten Personen sind zur Hälfte im Bereich der Pflege tätig, zum Teil auch im Bereich der Hauswirtschaft und der Verwaltung. Eine wesentliche Funktion üben stundenweise Beschäftigte im therapeutischen Bereich aus, da vor allem kleinere Einrichtungen keine therapeutischen Kräfte als Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte anstellen konnten. Krankengymnasten, Masseure und Physiotherapeuten sind zu 40 Prozent nur stundenweise in Alteneinrichtungen tätig. Lässt man in einer pragmatischen Betrachtungsweise die stundenweise Beschäftigten zunächst einmal unberücksichtigt und setzt 2 Teilzeitbeschäftigte mit einer Vollzeitbeschäftigten gleich, so kann man (analog der Vorgehensweise in der genannten Infratest- Untersuchung) eine entsprechende Umrechnung in "Vollarbeitskräfte" vornehmen. Danach ergibt sich folgende Differenzierung bezogen auf Vollarbeitskräfte: Tabelle 3-24: Vollarbeitskräfte nach Berufsgruppen je 100 Bewohner
Quelle: Schneekloth & Müller 2000, S.164 Zur Berufsgruppe des Pflegepersonals gehörten im Jahre 1994 ca. 64 Prozent und im Jahre 1998 ca. 66 Prozent, wenn man alle Personen mit Kranken- und Altenpflegeausbildung und auch die in der Ausbildung stehenden und die im Pflegebereich beschäftigen Personen ohne berufsspezifischen Abschluss mit einbezieht. Die auch damals kleine Gruppe des therapeutischen Personals und der Sozialarbeit kennzeichnet die Situation eines Teils der Heimbewohner: Es ist anzunehmen, dass auf Grund der knappen Budgets nur zu einem geringen Teil der Einsatz dieser Berufsgruppen möglich war. Dies dürfte sich nach Angaben von Berichten aus der Beratungspraxis des KDA nach Einführung der Pflegeversicherung nicht verbessert haben. Die Qualifikationsstruktur des Personal hat sich nicht wesentlich verändert, wie die Tabelle 3-25 zeigt. Tabelle 3-25: Vollarbeitskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen nach Qualifikation
Quelle: Schneekloth, Ulrich, und Müller, Udo, Wirkungen der Pflegeversicherung, Bd. 127 der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit, Baden-Baden 2000: 163 |
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Ambulante PflegeFinanzierung ambulanter PflegeleistungenEntwicklungsstand und –trends in der ambulanten PflegeLeistungsfähigkeit und Grenzen ambulanter Pflege nach Einführung des SGB XIProbleme spezieller NutzergruppenFazitTeilstationäre pflegerische Versorgung: TagespflegeQuantitative Entwicklung des AngebotesTagespflege als Leistung des SGBZielgruppen der TagespflegeProbleme und PerspektivenStationäre pflegerische Versorgung älterer Menschen – ausgewählte AspekteStatistische Angaben zu den HeimenDie Bewohner der HeimeDie Beschäftigten in den stationären EinrichtungenPflegequalität und PflegestandardsHeime – Sichere Orte des Lebens im Alter?AusblickPflegequalifizierung im WandelBerufliche Bildung in der AltenpflegeWeiterbildung in pflegerischen BerufenAkademische Qualifizierung im Pflegebereich |
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