Rentenzugangsgeschehen bei Frauen


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Das Rentenzugangsgeschehen bei Frauen unterscheidet sich deutlich von jenem der Männer (Abbildung 4-9). Insgesamt dominiert die Altersrente für Frauen, die an die Vollendung des 60. Lebensjahres geknüpft ist, wobei deutliche Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern zu Tage treten (alte Bundesländer: 39,5 %, neue Bundesländer: 72,6 %). In den alten Bundesländern nehmen über ein Drittel der Rentenneuzugänge die Regelaltersrente in Anspruch (36,2 %), die in den neuen Bundesländern in sehr viel geringerem Maß in Anspruch genommen wird (3,7 %). In etwa gleichem Maß wird in den alten und den neuen Bundesländern die BU/EU-Rente in Anspruch genommen (alte Bundesländer: 16,0 %, neue Bundesländer: 20,2 %). Die restlichen Rentenzugangsarten werden von Frauen kaum in Anspruch genommen.

Im Verlauf seit 1993 ist die Bedeutung der Regelaltersrente in den alten Bundesländern gesunken, während die Altersrente für Frauen an Bedeutung stetig zugenommen hat. In den neuen Bundesländern dominiert seit 1993 mit leichten Schwankungen die Altersrente für Frauen das Bild des Rentenzugangsgeschehens. Die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten zeigen in beiden Regionen einen relativ stabilen Verlauf.

Im langjährigen Verlauf seit 1960 zeigt sich für die alten Bundesländer (Rehfeld 1998), dass die Altersrente für Frauen an Bedeutung deutlich zugenommen hat. Die im Jahr 1984 erfolgten Änderungen der Bestimmungen für die Zulassung zur BU/EU-Rente veränderte das Zugangsgeschehen von Frauen gravierend: Die zuvor bestehende Dominanz der BU/EU-Renten wurde durch die Regelaltersrente abgelöst.

 
link Gerontologie

Der Übergang in die Rente

Entwicklung der Rentenzugangspfade

Rentenzugangsgeschehen bei Männern

Rentenzugangsgeschehen bei Frauen

Formen des Übergangs in den Ruhestand

Entwicklung der Rentenzugangsmöglichkeiten

Fazit