|
Entwicklung der Rentenzugangsmöglichkeiten

An den vorherigen Ausführungen zeigt sich die Verzahnung der rentenrechtlichen Ausgestaltung des Alterssicherungssystems mit der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Situation. Der Zugang zu Rentenarten vor dem 65. Lebensjahr wuchs in Korrespondenz zur sich verschlechternden Situation am Arbeitsmarkt: Gerade die Bedeutung der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit (bei Männern) belegt dies. Insgesamt stellen die rentenrechtlichen Regelungen einen Rahmen für Entscheidungen über den Rentenzugang her. In der Tabelle 2 sind die wichtigsten Rentenzugangsmöglichkeiten für Versicherte ab 2012 aufgeführt. Hier wird deutlich, dass die versicherungsmathematischen Abschläge für einen Rentenbeginn vor dem Regelalter mit 65 Jahren die Entscheidung über den Rentenzugang mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflussen werden.
Übersicht 4-2: Rentenzugangsmöglichkeiten für Versicherte ab 2012
| Alter |
Regelung und Rentenarten |
besondere Modalitäten |
| vor 60 |
Erwerbsminderungsrente |
Abschlag fiktiv, für das 60. Lebensjahr 10,8 % |
| 60 Jahre |
Erwerbsminderungsrente Altersrente für Schwerbehinderte |
Abschlag 10,8 % Abschlag 10,8 % |
| 61 Jahre |
Erwerbsminderungsrente Altersrente für Schwerbehinderte |
Abschlag 7,2 % Abschlag 7,2 % |
| 62 Jahre |
Erwerbsminderungsrente Altersrente für Schwerbehinderte Altersrente für langjährig Versicherte |
Abschlag 3,6 % Abschlag 3,6 % Abschlag 10,8 % |
| 63 Jahre |
Erwerbsminderungsrente Altersrente für Schwerbehinderte Altersrente für langjährig Versicherte |
ohne Abschlag ohne Abschlag Abschlag 7,2 % |
| 64 Jahre |
Erwerbsminderungsrente Altersrente für Schwerbehinderte Altersrente für langjährig Versicherte |
ohne Abschlag ohne Abschlag Abschlag 3,6 % |
| 65 Jahre |
Regelaltersrente |
ohne Abschlag |
| 66 Jahre |
Regelaltersrente |
Zuschlag +6,0 % |
Quelle: Rehfeld 1998
Zusätzlich zu den rentenrechtlichen Regelungen werden jedoch eine Vielzahl von Bedingungen bei der Entscheidung wirksam, aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Nicht allein wer von Arbeitslosigkeit betroffen ist, sondern auch, wer den Verlust seines Arbeitsplatzes antizipiert, wird eine vorgezogene Rente in sein Kalkül ziehen. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die Argumentation der Generationensolidarität, nach der ältere Menschen aus dem Erwerbsleben ausscheiden sollten, um ihre Arbeitsplätze für Jüngere freizumachen. Aber auch die Bedingungen innerhalb des Unternehmens beeinflussen den Prozess der Entscheidung für eine Berentung: Arbeitsbelastungen, Betriebsklima sowie der innerbetriebliche Druck können die Entscheidung für eine Berentung ebenfalls beeinflussen. Ein weiterer Faktor ist die Erwerbsfähigkeit: Auch wenn medizinische Kriterien in Zukunft eine stärkere Rolle spielen werden ("abstrakte Betrachtung"), ist doch die Einschränkung der Erwerbsmöglichkeit abhängig von der Lage am Arbeitsmarkt ("konkrete Betrachtung"). Auf der individuellen Ebene sind es neben den materiellen Bedingungen auf Grund des zukünftigen Rentenbezugs die Arbeitsbiografie, die zukünftige Lebensplanung sowie der familiäre Kontext, die eine Berentungsentscheidung beeinflussen.
Die gegenwärtige Situation bei dem Übergang von Erwerbsleben in den "Ruhestand" wird durch hohe Anteile von Frührenten bestimmt, und zwar sowohl durch Renten wegen Er- werbsminderung als auch durch Renten wegen Arbeitslosigkeit. Dabei ist zu beachten, dass ein tendenziell wachsender Anteil von Arbeitnehmern nach dem Ende ihrer Beschäftigung und vor dem Bezug der Rente arbeitslos waren (Wübbeke 1999). Angesichts der Situation am Arbeitsmarkt bedeutet die Heraufsetzung der Altersgrenze – sei es durch das Versperren früher Zugangspfade in vorgezogene Rentenarten oder durch Einführung versicherungsmathematischer Abschläge –, dass die prekäre Situation älterer, arbeitsloser Arbeitnehmer zwischen Erwerbsleben und Ruhestand verlängert wird, und zwar mit erheblichen negativen Konsequenzen für ihre materielle Sicherung. Diese Problematik ist angesichts des wirtschaftlichstrukturellen Umbruchs in den neuen Bundesländern besonders deutlich. In den neuen Bundesländern zeigt sich auch, wie stark die Regelungen des Vorruhestandes und des Altersübergangs auf das Rentenzugangsverhalten eingewirkt haben. Frauen waren hiervon rentenrechtlich weniger betroffen, da für sie noch die Möglichkeit des vorgezogenen Frauenaltersruhegeldes besteht.
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, aber auch aus gerontologischer und sozial- bzw. arbeitsrechtlicher Sicht ist die Anhebung der Altersgrenzen geboten, um Rahmenbedingungen für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben zu setzen (Boecken 1998). Allerdings sollte dabei die Situation am Arbeitsmarkt berücksichtigt werden. Bis eine ve rstärkte Nachfrage nach Arbeitskräften (auch nach älteren) einsetzt, muss nach flankierenden Maßnahmen gesucht werden, die dazu beitragen, den Übergang in den Ruhestand materiell abzustützen. Hierzu könnte ein verstärktes Angebot an Teilzeitarbeit mit der Möglichkeit eines gleitenden Übergang unterstützend wirksam werden (Schweres 1997). Zusätzlich müssen Anstrengungen unternommen werden, um ein gesellschaftliches Klima für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben zu schaffen.
|
|