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Probleme und Perspektiven

Wenn – wie oben beschrieben – die
Tagespflege für eine Vielzahl von Pflegebedürftigen eine
sehr sinnvolle Versorgungsperspektive darstellt, wenn ambulante
Pflege allein nicht mehr ausreicht und stationäre Pflege
(noch) nicht erforderlich ist, so wird man fragen, warum dieser
"Baustein" im Bereich der Versorgung Pflegebedürftiger immer
noch nicht "flächendeckend" verfügbar ist.
Dementsprechend ist schon der Weg zur Tagespflege für viele
Nutzer schwierig bzw. durch überlange Transportwege gar nicht
möglich (Transportzeiten von mehr als 30 Minuten je Wegstrecke
sind nur ausnahmsweise akzeptabel).
Aus den bisherigen Erfahrungen mit der
Tagespflege lassen sich hierzu u.a. folgende Überlegungen
herauskristallisieren:
- Der Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung ist wirtschaftlich
schwierig. Bei Einrichtungs bzw. Gruppengrößen von ca.
10 bis 14 Personen führt schon eine geringe Minderauslastung
zu betriebswirtschaftlichen Problemen. Das Ziel vieler Träger,
eine möglichst stabile Auslastung durch einen Besuch der
Tagespflegegäste an allen Wochentagen zu erreichen, ist
schwierig.. Dies ergibt sich schon daraus, dass
Pflegebedürftige in der Regel nicht bereit (bzw. in der Lage)
sind, erheblich Beträge über die Leistungen der
Pflegeversicherung und die zusätzlichen selbst zu tragenden
Kosten für Unterkunft und Verpflegung hinaus zu zahlen. Aus
Nutzersicht erscheint es jedoch als sinnvoll, dass die
Einrichtungen flexibel auf deren Bedarfslagen reagieren.
- Die oben genannten Beträge (Sachleistungen der
Pflegekassen nach SGB XI) reichen in der Regel dann nicht aus, wenn
neben Tagespflege auch Leistungen ambulanter Dienste in Anspruch
genommen werden müssen. Zwar kann zusätzlich zu den
Leistungen für Tagespflege ein Pflegegeld gewährt werden,
jedoch nur dann, wenn der Höchstwert der Sachleistung nicht
ausgeschöpft wird. Auch Sachleistungen für häusliche
Pflege können in Anspruch genommen werden; doch die
Aufwendungen dürfen insgesamt je Monat nicht den für die
jeweilige Pflegestufe vorgesehen Gesamtwert
überschreiten.
- Tagespflege erfordert vom Träger eine grundsätzlich
andere konzeptionelle Ausrichtung als ambulante Pflege und als
stationäre Pflege. Sie erfordert ein "Denken im
Versorgungsverbund", weil sie überwiegend parallel zu
ambulanten professionellen Pflege und zur familiären Pflege
erfolgt. Die Planungssicherheit ist weniger ausgeprägt als in
der stationären Pflege mit ihren (relativ) stabilen
Pflegeverhältnissen. Tagespflege ist sehr beratungsintensiv
und macht ständige Abstimmungsprozesse erforderlich. Sie ist
insofern "schwieriger" zu organisieren. Es müssen
Möglichkeiten geschaffen werden, unterschiedliche Konzepte in
der Tagespflege noch intensiver zu erproben (z. B. durch einen -
zeitlich begrenzten - Experimentierstatus
- Die unter (3) genannten Anforderungen machen sehr deutlich,
dass es auf eine sorgfältige Bedarfsprüfung (Assessment)
ankommt und auf ein ebenso sorgfältiges Care-Management.
Beides steht als Element der Regelversorgung bisher nicht zur
Verfügung.
- Die Kenntnisse der Nutzer (und ihrer Angehörigen)
über die Angebote der Tagespflege sind immer noch
unzureichend. Auch die Beratung im Hinblick auf die
Möglichkeiten der Tagespflege ist noch immer mangelhaft.
Häufig sind weder die Mitarbeiter des MDK, noch die
Mitarbeiter der ambulanten Dienste, noch die Mitarbeiter der
Pflegekassen und der allgemeinen Beratungsstellen für
Ältere in der Lage zu einer "leistungserschließenden"
Beratung im Hinblick auf die Tagespflege. Ein Angebot, dass in der
Beratung Pflegebedürftiger und Angehöriger nur
unzureichend erläutert werden kann, ist unattraktiv. Auf Grund
der oben genannten Schwierigkeiten leisten vielfach auch die
Träger der Altenhilfe keine offensive Beratungsarbeit.Ebenso
können Konkurrenzgesichtspunkte eine Rolle spielen.
- Wenn zu einer Übersiedlung in ein Pflegeheim Alternativen
bestehen, so werden diese von den Betroffenen und den
Angehörigen in der Regel bevorzugt. Das Ziel einer Beratung im
Vorfeld der Leistungserbringung muss es sein, diese Alternativen
auszuloten, wobei Kombinationslösungen mit Tagespflege und
Betreutem Wohnen miteinbezogen werden müssen.
- Der Bedarf an Tagespflegeeinrichtungen für psychisch
kranke ältere Menschen ist hoch. Demnach müssen sich die
Einrichtungen in Zukunft noch stärker an der Bedarfslagen
dieser Gruppe orientieren.
- Die Absicht des Bundesministeriums für Gesundheit, den
Personen mit Demenz einen Tag Tagespflege pro Woche – ohne
Anrechnung auf die bisherigen Leistungen nach dem SGB XI –
zur Entlastung der Angehörigen zukommen zu lassen, könnte
ein Schritt in die richtige Richtung sein, da hierdurch unter
anderem ein nicht zu unterschätzender positiver Effekt auf die
Entwicklung dieser Infrastruktur zu erwarten ist. Den
Pflegebedürftigen sollte dabei die Möglichkeit zur
Ansammlung und blockweisen Inanspruchnahme von Tagen in der
Tagespflege eingeräumt werden.
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