Probleme und Perspektiven

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Wenn – wie oben beschrieben – die Tagespflege für eine Vielzahl von Pflegebedürftigen eine sehr sinnvolle Versorgungsperspektive darstellt, wenn ambulante Pflege allein nicht mehr ausreicht und stationäre Pflege (noch) nicht erforderlich ist, so wird man fragen, warum dieser "Baustein" im Bereich der Versorgung Pflegebedürftiger immer noch nicht "flächendeckend" verfügbar ist. Dementsprechend ist schon der Weg zur Tagespflege für viele Nutzer schwierig bzw. durch überlange Transportwege gar nicht möglich (Transportzeiten von mehr als 30 Minuten je Wegstrecke sind nur ausnahmsweise akzeptabel).

Aus den bisherigen Erfahrungen mit der Tagespflege lassen sich hierzu u.a. folgende Überlegungen herauskristallisieren:

  1. Der Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung ist wirtschaftlich schwierig. Bei Einrichtungs bzw. Gruppengrößen von ca. 10 bis 14 Personen führt schon eine geringe Minderauslastung zu betriebswirtschaftlichen Problemen. Das Ziel vieler Träger, eine möglichst stabile Auslastung durch einen Besuch der Tagespflegegäste an allen Wochentagen zu erreichen, ist schwierig.. Dies ergibt sich schon daraus, dass Pflegebedürftige in der Regel nicht bereit (bzw. in der Lage) sind, erheblich Beträge über die Leistungen der Pflegeversicherung und die zusätzlichen selbst zu tragenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung hinaus zu zahlen. Aus Nutzersicht erscheint es jedoch als sinnvoll, dass die Einrichtungen flexibel auf deren Bedarfslagen reagieren.
  1. Die oben genannten Beträge (Sachleistungen der Pflegekassen nach SGB XI) reichen in der Regel dann nicht aus, wenn neben Tagespflege auch Leistungen ambulanter Dienste in Anspruch genommen werden müssen. Zwar kann zusätzlich zu den Leistungen für Tagespflege ein Pflegegeld gewährt werden, jedoch nur dann, wenn der Höchstwert der Sachleistung nicht ausgeschöpft wird. Auch Sachleistungen für häusliche Pflege können in Anspruch genommen werden; doch die Aufwendungen dürfen insgesamt je Monat nicht den für die jeweilige Pflegestufe vorgesehen Gesamtwert überschreiten.
  1. Tagespflege erfordert vom Träger eine grundsätzlich andere konzeptionelle Ausrichtung als ambulante Pflege und als stationäre Pflege. Sie erfordert ein "Denken im Versorgungsverbund", weil sie überwiegend parallel zu ambulanten professionellen Pflege und zur familiären Pflege erfolgt. Die Planungssicherheit ist weniger ausgeprägt als in der stationären Pflege mit ihren (relativ) stabilen Pflegeverhältnissen. Tagespflege ist sehr beratungsintensiv und macht ständige Abstimmungsprozesse erforderlich. Sie ist insofern "schwieriger" zu organisieren. Es müssen Möglichkeiten geschaffen werden, unterschiedliche Konzepte in der Tagespflege noch intensiver zu erproben (z. B. durch einen - zeitlich begrenzten - Experimentierstatus
  1. Die unter (3) genannten Anforderungen machen sehr deutlich, dass es auf eine sorgfältige Bedarfsprüfung (Assessment) ankommt und auf ein ebenso sorgfältiges Care-Management. Beides steht als Element der Regelversorgung bisher nicht zur Verfügung.
  1. Die Kenntnisse der Nutzer (und ihrer Angehörigen) über die Angebote der Tagespflege sind immer noch unzureichend. Auch die Beratung im Hinblick auf die Möglichkeiten der Tagespflege ist noch immer mangelhaft. Häufig sind weder die Mitarbeiter des MDK, noch die Mitarbeiter der ambulanten Dienste, noch die Mitarbeiter der Pflegekassen und der allgemeinen Beratungsstellen für Ältere in der Lage zu einer "leistungserschließenden" Beratung im Hinblick auf die Tagespflege. Ein Angebot, dass in der Beratung Pflegebedürftiger und Angehöriger nur unzureichend erläutert werden kann, ist unattraktiv. Auf Grund der oben genannten Schwierigkeiten leisten vielfach auch die Träger der Altenhilfe keine offensive Beratungsarbeit.Ebenso können Konkurrenzgesichtspunkte eine Rolle spielen.
  1. Wenn zu einer Übersiedlung in ein Pflegeheim Alternativen bestehen, so werden diese von den Betroffenen und den Angehörigen in der Regel bevorzugt. Das Ziel einer Beratung im Vorfeld der Leistungserbringung muss es sein, diese Alternativen auszuloten, wobei Kombinationslösungen mit Tagespflege und Betreutem Wohnen miteinbezogen werden müssen.
  1. Der Bedarf an Tagespflegeeinrichtungen für psychisch kranke ältere Menschen ist hoch. Demnach müssen sich die Einrichtungen in Zukunft noch stärker an der Bedarfslagen dieser Gruppe orientieren.
  1. Die Absicht des Bundesministeriums für Gesundheit, den Personen mit Demenz einen Tag Tagespflege pro Woche – ohne Anrechnung auf die bisherigen Leistungen nach dem SGB XI – zur Entlastung der Angehörigen zukommen zu lassen, könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein, da hierdurch unter anderem ein nicht zu unterschätzender positiver Effekt auf die Entwicklung dieser Infrastruktur zu erwarten ist. Den Pflegebedürftigen sollte dabei die Möglichkeit zur Ansammlung und blockweisen Inanspruchnahme von Tagen in der Tagespflege eingeräumt werden.
 
link Gerontologie

Ambulante Pflege

Finanzierung ambulanter Pflegeleistungen

Entwicklungsstand und –trends in der ambulanten Pflege

Leistungsfähigkeit und Grenzen ambulanter Pflege nach Einführung des SGB XI

Probleme spezieller Nutzergruppen

Fazit

Teilstationäre pflegerische Versorgung: Tagespflege

Quantitative Entwicklung des Angebotes

Tagespflege als Leistung des SGB

Zielgruppen der Tagespflege

Probleme und Perspektiven

Stationäre pflegerische Versorgung älterer Menschen – ausgewählte Aspekte

Statistische Angaben zu den Heimen

Die Bewohner der Heime

Die Beschäftigten in den stationären Einrichtungen

Pflegequalität und Pflegestandards

Heime – Sichere Orte des Lebens im Alter?

Ausblick

Pflegequalifizierung im Wandel

Berufliche Bildung in der Altenpflege

Weiterbildung in pflegerischen Berufen

Akademische Qualifizierung im Pflegebereich