
Die durchschnittliche Höhe der Entgelte, die Heimbewohnern 1998 in Rechnung gestellt wurden, betrugen in den alten Bundesländern 4.261 DM, in den neuen Bundesländern 3.307 DM.
Stationäre Pflegeeinrichtungen nach Höhe des monatlichen Entgelts, das Heimbewohnern der Pflegestufen 0 bis III in Rechnung gestellt wird, 1998 1)
| Höhe der monatl. Entgelte in
DM 1) (Entgeltklassen) |
Deutschland | West | Ost |
|---|---|---|---|
| Anteile der Heime in den einzelnen Entgeltklassen (in Prozent) | |||
| Unter 2.800 | 2 | 1 | 4 |
| 2.800 bis unter 3.200 | 10 | 5 | 31 |
| 3.200 bis unter 3.600 | 19 | 9 | 55 |
| 3.600 bis unter 4.000 | 15 | 19 | 2 |
| 4.000 bis unter 4.400 | 21 | 26 | 3 |
| 4.400 bis unter 4.800 | 18 | 21 | 4 |
| 4.800 bis unter 5.200 | 6 | 9 | 0 |
| 5.200 bis unter 5.600 | 3 | 3 | 0 |
| 5.600 und mehr | 3 | 5 | 0 |
| Keine Angabe | 2 | 2 | 1 |
| Durchschnittliches monatl. Heimentgelt1) | 4.056 DM | 4.261 DM | 3.307 DM |
1) Gesamtentgelte für Pflege, Unterkunft und
ggf. in Rechnung gestellte Investitionskosten (ohne
Berücksichtigung von Zusatzleistungen);
Quelle: Schneekloth &
Müller 2000: 175
"....Die Gesamtentgelte enthalten in der überwiegenden Zahl
der Bundesländer die Bestandteile Pflege, Unterkunft und
Verpflegung (sog. Hotelkosten) und anteilige Investitionskosten.
Diese Investitionskosten werden von allen Einrichtungen erhoben,
wenn keine öffentliche Förderung besteht oder die
betriebsnotwendigen Kosten durch die öffentliche
Förderung nicht vollständig gedeckt werden. In den
Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen,
Schleswig-Holstein und Saarland werden diese gesondert in Rechnung
gestellten Investitionskosten als bewohnerbezogener Zuschuss aus
Landesmitteln bei denjenigen Pflegebedürftigen
übernommen, die sozialhilfeabhängig bleiben würden
("Pflegewohngeld")...."
Quelle: Dritter Altenbericht der
Bundesregierung. Kap. 3.2.4.3, S. 132 ff.