Der Heimbeirat ist die Interessenvertretung der Senioren im Altenheim bzw. Altenpflegeheim. Der Heimbeirat beteiligt sich an allen Angelegenheiten des Heimbetriebs. Der Heimbeirat wirkt an Vergütungsverhandlungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinberungen mit.
Altenheim-Bewohnerinnen und Bewohner wählen den Heimbeirat in gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl für zwei Jahre. In Behinderteneinrichtungen wird der Heimbeirat für vier Jahre gewählt.
Die Mehrheit der Mitglieder des Heimbeirat wird von den
Bewohnerinnen und Bewohnern eines Senioren-Heims gestellt.
Weitere Mitglieder des Heimbeirat sind Angehörige oder
Vertauenspersonen der Bewohnerinnen und Bewohner, Betreuerinnen und
Betreuer, Mitglieder von örtlichen Senioren-Vertretungen und
von örtlichen Behindertenorganisationen.
Von der zuständigen Behörde vorgeschlagene Personen
können ebenfalls in den Heimbeirat gewählt werden.
In Heimen mit bis 50 Bewohnerinnen und Bewohnern
besteht der Heimbeirat aus drei Mitgliedern.
In Heimen mit 51 bis 150 Bewohnerinnen und Bewohnern besteht der
Heimbeirat aus fünf Mitgliedern.
In Heimen mit 151 bis 250 Bewohnerinnen und Bewohnern besteht der
Heimbeirat aus sieben Mitgliedern.
In Heimen mit über 250 Bewohnerinnen und Bewohnern besteht der
Heimbeirat aus neun Mitgliedern.
Dem Heimbeirat werden Kenntnisse im Heimrecht vermittelt. Der Heimträger übernimmt die erforderlichen Schulungskosten des Heimbeirats. Der Heimbeirat hält mindestens einmal im Jahr eine Bewohnerversammlung ab und legt Rechenschaft über seine Tätigkeit ab.