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Wieviel die Pflegeversicherung zur Finanzierung der Altenheim-Kosten beiträgt

In der Tabelle sind die Kosten stationärer Pflege im engeren Sinn den maximalen Leistungen der Pflegeversicherung für die stationär pflegebedürftigen Senioren in den einzelnen Pflegestufen gegenübergestellt. Ebenso wird der Differenzbetrag, der den Senioren vom Altenheim in Rechnung gestellt wird, dargestellt.


Leistungen der Pflegeversicherung und durchschnittliche Pflegesätze der stationären Einrichtungen, 1998 (in DM)

Pflegestufen max. Leistung
nach SGB XI
Pflegesätze Differenz Pflegesätze Differenz
West Ost
I 2.000 2.076 +76 1.798 - 202
II 2.500 2.787 +287 2.339 - 161
III 2.800 3.708 +908 2.922 +122

Quelle: Schneekloth & Müller 2000: 179f.




"...Die in der Tabelle mit positivem Vorzeichen gekennzeichnete Differenz ist der Durchschnittsbetrag, der von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen selbst getragen werden muss. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von durchschnittlich 1.078 DM (durchschnittlich 1.152 DM in den alten und 874 DM in den neuen Bundesländern) und den nicht durch Länderfinanzierung abgedeckten Investitionskosten in Höhe von durchschnittlich 546 DM (durchschnittlich 635 DM in den alten und 305 DM in den neuen Bundesländern). Nur knapp 11 Prozent der Bewohner haben Zusatzleistungen vereinbart (durchschnittlich in Höhe von 313 DM; durchschnittlich 412 DM in den alten und 109 DM in den neuen Bundesländern). ..."

Quelle: Dritter Altenbericht der Bundesregierung. Kap. 3.2.4.3, S. 132 ff.