In der Tabelle sind die Kosten stationärer Pflege im engeren Sinn den maximalen Leistungen der Pflegeversicherung für die stationär pflegebedürftigen Senioren in den einzelnen Pflegestufen gegenübergestellt. Ebenso wird der Differenzbetrag, der den Senioren vom Altenheim in Rechnung gestellt wird, dargestellt.
| Pflegestufen | max. Leistung nach SGB XI |
Pflegesätze | Differenz | Pflegesätze | Differenz |
|---|---|---|---|---|---|
| West | Ost | ||||
| I | 2.000 | 2.076 | +76 | 1.798 | - 202 |
| II | 2.500 | 2.787 | +287 | 2.339 | - 161 |
| III | 2.800 | 3.708 | +908 | 2.922 | +122 |
Quelle: Schneekloth & Müller 2000: 179f.
"...Die in der Tabelle mit positivem Vorzeichen
gekennzeichnete Differenz ist der Durchschnittsbetrag, der von den
Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen selbst getragen
werden muss. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und
Verpflegung in Höhe von durchschnittlich 1.078 DM
(durchschnittlich 1.152 DM in den alten und 874 DM in den neuen
Bundesländern) und den nicht durch Länderfinanzierung
abgedeckten Investitionskosten in Höhe von durchschnittlich
546 DM (durchschnittlich 635 DM in den alten und 305 DM in den
neuen Bundesländern). Nur knapp 11 Prozent der Bewohner haben
Zusatzleistungen vereinbart (durchschnittlich in Höhe von 313
DM; durchschnittlich 412 DM in den alten und 109 DM in den neuen
Bundesländern). ..."
Quelle: Dritter Altenbericht der Bundesregierung. Kap. 3.2.4.3, S. 132 ff.