Anlage 1
(zu § 1 Abs. 1)
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| A. Theoretischer und praktischer Unterricht in der
Altenpflege |
Stundenzahl |
| 1. |
Aufgaben und Konzepte in der
Altenpflege |
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| 1.1. |
Theoretische Grundlagen in das
altenpflegerische Handeln einbeziehen
- Alter, Gesundheit, Krankheit und Pflegebedürftigkeit
- Konzepte, Modelle und Theorien der Pflege
- Handlungsrelevanz von Konzepten und Modellen der Pflege anhand
konkreter Pflegesituationen
- Pflegeforschung und Umsetzung von Forschungsergebnissen
- Gesundheitsförderung und Prävention
- Biographiearbeit
- Pflegerelevante Grundlagen der Ethik
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| 1.2. |
Pflege alter Menschen planen,
durchführen, dokumentieren und evaluieren
- Wahrnehmung und Beobachtung
- Pflegeprozess
- Pflegediagnostik
- Planung, Durchführung und Evaluation der Pflege
- Grenzen der Pflegeplanung
- Pflegedokumentation, EDV
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120 |
| 1.3. |
Alte Menschen personen- und
situationsbezogen pflegen
- Pflegerelevante Grundlagen, insbesondere der Anatomie,
Physiologie, Geriatrie, Gerontopsychiatrie, Psychologie,
Arzneimittelkunde und Hygiene
- Unterstützung alter Menschen bei der Selbstpflege und bei
präventiven und rehabilitativen Maßnahmen
- Pflege alter Menschen mit eingeschränkter Funktion von
Sinnesorganen
- Pflege alter Menschen mit akuten und chronischen
Erkrankungen
- Pflege alter Menschen mit chronischen Schmerzen
- Pflege multimorbider alter Menschen
- Pflege dementer und gerontopsychiatrisch veränderter alter
Menschen
- Pflege infektionskranker alter Menschen
- Pflege und Begleitung schwerstkranker alter Menschen
- Pflege und Begleitung sterbender alter Menschen
- Pflege alter Menschen in existentiellen
- Krisensituationen
- Mitwirkung bei geriatrischen und gerontopsychiatrischen
Rehabilitationskonzepten
- Umgang mit Hilfsmitteln und Prothesen
- Handeln in Notfällen, Erste Hilfe
- Überleitungspflege
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720 |
| 1.4. |
Anleiten, beraten und Gespräche
führen
- Kommunikation und Gesprächsführung
- Beratung und Anleitung alter Menschen
- Beratung und Anleitung von Angehörigen und
Bezugspersonen
- Anleitung von Pflegenden, die nicht Pflegefachkräfte
sind
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80 |
| 1.5. |
Bei der medizinischen Diagnostik und
Therapie mitwirken
- Durchführung ärztlicher Verordnungen
- Rechtliche Grundlagen
- Rahmenbedingungen
- Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit, Mitwirkung im
therapeutischen Team
- Mitwirkung an Rehabilitationskonzepten
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200 |
| 2. |
Unterstützung alter Menschen bei
der Lebensgestaltung |
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| 2.1. |
Lebenswelten und soziale Netzwerke
alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
- Altern als Veränderungsprozess
- Demographische Entwicklungen
- Ethniespezifische und interkulturelle Aspekte
- Glaubens- und Lebensfragen
- Alltag und Wohnen im Alter
- Familienbeziehungen und soziale Netzwerke alter Menschen
- Sexualität im Alter
- Menschen mit Behinderung im Alter
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120 |
| 2.2. |
Alte Menschen bei der Wohnraum- und
Wohnumfeldgestaltung unterstützen
- Schaffung eines förderlichen und sicheren Wohnraums und
Wohnumfelds
- Wohnformen im Alter
- Hilfsmittel und Wohnraumanpassung
- Haushalt und Ernährung
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60 |
| 2.3. |
Alte Menschen bei der Tagesgestaltung
und bei selbst organisierten Aktivitäten unterstützen
- Tagesstrukturierende Maßnahmen
- Musische, kulturelle und handwerkliche Beschäftigungs- und
Bildungsangebote
- Feste und Veranstaltungsangebote
- Medienangebote
- Freiwilliges Engagement alter Menschen
- Selbsthilfegruppen
- Seniorenvertretungen, Seniorenbeiräte
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120 |
| 3. |
Rechtliche und institutionelle
Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit |
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| 3.1. |
Institutionelle und rechtliche
Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln
berücksichtigen
- System der sozialen Sicherung
- Träger, Dienste und Einrichtungen des Gesundheits- und
Sozialwesens
- Vernetzung, Koordination und Kooperation im Gesundheits- und
Sozialwesen
- Pflegeüberleitung
- Rechtliche Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit
- Betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen altenpflegerischer
Arbeit
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120 |
| 3.2. |
An qualitätssichernden
Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken
- Rechtliche Grundlagen
- Konzepte und Methoden der Qualitätsentwicklung
- Heimaufsicht
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40 |
| 4. |
Altenpflege als Beruf |
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| 4.1. |
Berufliches Selbstverständnis
entwickeln
- Geschichte der Pflegeberufe
- Professionalisierung der Altenpflege; Berufsbild und
Arbeitsfelder
- Berufsverbände und Organisationen der Altenpflege
- Teamarbeit und Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen
- Ethische Herausforderungen der Altenpflege
- Reflexion der beruflichen Rolle und des eigenen Handelns
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60 |
| 4.2. |
Lernen lernen
- Lernen und Lerntechniken
- Lernen mit neuen Informations- und
Kommunikationstechnologien
- Arbeitsmethodik
- Zeitmanagement
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40 |
| 4.3. |
Mit Krisen und schwierigen sozialen
Situationen umgehen
- Berufstypische Konflikte und Befindlichkeiten
- Spannungen in der Pflegebeziehung
- Gewalt in der Pflege
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80 |
| 4.4. |
Die eigene Gesundheit erhalten und
fördern
- Persönliche Gesundheitsförderung
- Arbeitsschutz
- Stressprävention und -bewältigung
- Kollegiale Beratung und Supervision
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60 |
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Zur freien Gestaltung des
Unterrichts |
200 |
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Gesamtstundenzahl
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2.100 |
| B. Praktische Ausbildung in
der Altenpflege |
- Einführung in das Praxisfeld unter Berücksichtigung
institutioneller und fachlicher Rahmenbedingungen und Konzepte
- Mitarbeit am Pflegeprozess unter Anleitung
- Übernahme selbstständiger Teilaufgaben entsprechend
dem Ausbildungsstand unter Einschluss der Mitwirkung bei
ärztlicher Diagnostik und Therapie
- Übernahme selbstständiger Projektaufgaben, z.B. bei
der Tagesgestaltung oder bei der Gestaltung der häuslichen
Pflegesituation
- Heranführung an die selbstständige Planung und
Durchführung von Pflegeprozessen
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Gesamtstundenzahl |
2.500
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weiter zu Begründung |