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Rund um Begrifflichkeiten der Pflege Operationalisierungsvorschläge des PflegebegriffsGanzheitlichen Pflege Warum der Anspruch einer "ganzheitlichen Pflege" für die Altenpflege- und Krankenpflegepraxis obsolet ist? Pflegeorganisation Was Altenpflege und Krankenpflege unter den Begriffen Funktionspflege, Bezugspflege, Bereichspflege verstehen? Grundpflege - Behandlungspflege Geschichtlicher Hintergrund der Begriffsspaltung und Folgen für die Berufspraxis der Krankenpflege und Altenpflege Beziehungsgestaltung in Altenpflege und Krankenpflege Zur Berufsbezeichnung "Krankenschwester" Ausbildung Altenpflege & Krankenpflege Ausbildung Altenpflege & Krankenpflege quo vadisDie Pflege Berufe erhalten neue gesetzliche Grundlagen, wovon man sich eine verbesserte Versorgungsqualität für pflegebedürftige Senioren verspricht. Auslandsanerkennung der Pflegeausbildung Anerkennung der Pflegeausbildung im AuslandGeschichtliche Aspekte der Pflege Altenversorgung Altenpflege im WandelGeschichte der Altenpflege-Krankenpflege Pflege-Fachberufe und ihr geschichtlicher Hintergrund Altersbild Das Altersbild im Wandel der Geschichte |
Altenpflege - Krankenpflege: Informationen aus Altenpflege & KrankenpflegeGanzheitlichkeit in der Pflegewörtlich übernommen aus Vierter Altenbericht der Bundesregierung Kap. 4.6.4.1, S.269 ff Kritik an der Pflegepraxis wird oft von dem umfassenden Anspruch begleitet, die Pflege müsse ganzheitlich sein, nur ganzheitliche Pflege könne gute Pflege sein. Ganzheitlichkeit in der Pflege wurde breit diskutiert und als selbstverständlicher Anspruch im Zuge der Verbreitung der bekannten Pflegetheorien und -modelle aus den USA aufgenommen. Diese legen ein ganzheitliches Menschenbild als das für die Pflege relevante zugrunde, aus dem der Anspruch an eine ganzheitliche Pflege abgeleitet wird. Aufgenommen wurde dies insbesondere von der Autorin des in den neunziger Jahren noch am stärksten verbreiteten deutschsprachigen Pflegelehrbuchs, der Schweizer Ordensschwester Liliane Juchli (Juchli 1993). Zunächst stellt Ganzheitlichkeit eine Abgrenzung gegen die somatisch- mechanistische Auffassung von Krankheit dar, wie sie teilweise in der Medizin anzutreffen ist; sie muss aber auch aus dem Versuch verstanden werden, einen pflegeeigenen Bereich zu definieren, der sich von den medizinischen Aufgaben klar unterscheidet (Bischoff, C. 1994). Gemeinsam ist allen Pflegemodellen und -theorien, dass der Mensch als komplexes biopsychosoziales Wesen begriffen wird, das sich in einer Spannung zwischen Autonomie und Abhängigkeit aufgrund gesundheitlicher Probleme befindet (Robert Bosch Stiftung 2000, Meleis 1999, Fawcett 1996). Daraus ergibt sich die Forderung, dass die nichtbiologischen Anteile des Menschen für die Pflege genauso bedeutsam seien wie die biologischen, oder noch prononcierter, dass der Mensch eine bio-psychosoziale Einheit ist und diese verschiedenen Anteile untrennbar miteinander verbunden sind. Biopsychosozial wird häufig synonym mit "ganz" gebraucht. Trotz der Pflegemodelle und der immer wieder geforderten ganzheitlichen Pflege ist diese nie genauer definiert worden. Es wird jedoch damit umgegangen, als ob jeder genau wüsste, was diese "Ganzheitlichkeit" sei. Erst im Zuge der Entwicklung der Pflegewissenschaft wurden der Begriff und seine Konsequenzen kritisch hinterfragt (zusammenfassend Stemmer 2001). Es gibt eine große Zahl normativer Forderungen, was ganzheitliche Pflege zu leisten habe, die allerdings unterschiedlich sind und in der Konsequenz so gekennzeichnet werden können, wie dies auch für ganzheitliche Medizin getan wurde: "Ganzheitliche Pflege (im Originalzitat: Medizin) ist exakt das, was ein Autor sich hierunter vorstellt." (Niehoff & Schrader 1989: 22). Die Forderungen nach Ganzheitlichkeit in der Pflege sind verbunden mit der Forderung, dass sich die Pflege mit allen Aspekten des Menschen befassen solle, auf das "Sein" oder das "Gesamte" orientiert sein solle und schließlich auch noch alle Wechselwirkungen mit der Umwelt berücksichtigen müsse (Bischoff, Claudia 1996). Die Vorstellungen sind insgesamt eher diffus und enthalten gleichzeitig einen Anspruch auf Omnipotenz, der keinen Platz für andere Berufe lässt (Bartholomeyczik 1997). Viel Beachtung – vor allem in der Altenpflege – hat das von Krohwinkel (1993) entwickelte Modell der "ganzheitlich-fördernden Prozesspflege" gefunden, dessen Struktur der AEDL (Aktivitäten und Existenzielle Erfahrungen des Lebens) durch die Unterstützung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe in der Praxis allgemein genutzt wird. Das in der Studie vorgestellte "Rahmenmodell" stellt eines der wenigen konkreten und praxisorientierten deutschsprachigen Modelle dar, deren Umsetzungsmöglichkeiten auch empirisch nachgewiesen wurden. Das "Ganzheitliche" an der fördernden Prozesspflege wird auch hier nicht definiert, so dass folglich ebenfalls nicht nachgewiesen werden kann, ob mit diesem Modell das "Ganze" der Pflege erfasst wird. Mit der Vorstellung der Ganzheitlichkeit ist die Forderung verbunden, das Ganze sei mehr als die Summe seiner Teile, das Ganze habe also die Eigenschaften der Teile zusammen mit weiteren Eigenschaften, die diese Teile nicht besitzen. Dies lässt sich im Hinblick auf den Menschen als Ganzes keinesfalls halten. Auch die Forderung, das Ganze total in den Blick zu nehmen, um das Wichtige zu erkennen, widerspricht allen Erkenntnissen über die Wahrnehmung (Stemmer 2001). Ganzheitliche Pflege wird häufig synonym mit umfassender, individueller, patienten- oder personenorientierter Pflege gebraucht. Der Begriff des "Ganzen" gerät mehr zu einer utopischen Zielrichtung als zu einem zielführenden Modell. Verbunden ist dies in seiner omnipotenten Variante auch mit Überforderung und immanenter Frustration, da diese Ganzheit unerreichbar ist und wegen fehlender Konkretheit auch theoretisch nie erreicht werden kann. Bei der Unhaltbarkeit und Unzweckmäßigkeit des Begriffs "Ganzheitlichkeit" zur Beschreibung wesentlicher Dimensionen Dimensionen einer qualitativ hochwertigen Pflege empfiehlt es sich, diesen Begriff hierfür nicht zu verwenden. Es gibt den Vorschlag, stattdessen von "umfassender" Pflege zu sprechen (Bischoff, Claudia 1996), ein Begriff, der sowohl im derzeitig gültigen Krankenpflegegesetz (§ 4) als auch in dem neuen Altenpflegegesetz (§ 3) bei der Beschreibung der Ausbildungsziele zu finden ist. Auch mit diesem Vorschlag kommt man nicht umhin, diese "umfassende" Pflege zu definieren. Der Vorteil dieses Begriffs liegt jedoch darin, dass er keine Konnotation zu "Vollständigkeit" aufweist wie der Ganzheitsbegriff. Literatur:
Bartholomeyczik, S. (1997): Professionalisierung der
Pflege – zwischen Abhängigkeit und Omnipotenz. In: Verhaltenstherapie
und psychosoziale Praxis 29 (1), S. 5–13. |
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