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Altenversorgung im gesellschaftlichen Wandel:
Altenpflege im Mittelalter, Altenpflege zur Zeit der
Industrialisierung, Altenpflege nach den Weltkriegen
Altenversorgung im gesellschaftlichen Wandel
Die gegenwärtige gesellschaftliche Situation alter Menschen
ist das Ergebnis einer langen historischen Entwicklung. Seit dem
Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert hinein war Alter
gleichbedeutend mit Armut. Es gab relativ wenige alte und sehr alte
Menschen. Die Versorgung in der Großfamilie war nur für
eine bestimmte Gruppe dieser alten Menschen gewährleistet, da
viele ihre Angehörigen durch Krankheit oder Tod verloren
hatten.
Altenversorgung im Mittelalter
Im ersten Jahrtausend unserer Zeitrechnung zeigten sich die
Auswirkungen der christlichen Botschaft auf die Pflege. Im Gedanken
tätiger Nächstenliebe (Diakonie) wurden Gebäude zur
Aufnahme von Fremden und Hilfsbedürftigen errichtet.
Alte Menschen wurden zusammen mit anderen
Gruppen Hilfsbedürftiger (Mittellose, Kranke, Sterbende,
Obdachlose, geistig Behinderte) in kirchlichen Armen- und
Siechenhäuser untergebracht. Diese waren zunächst
Klöstern und christlichen Orden angeschlossen. Die dort
untergebrachten Menschen erhielten freie Unterkunft und Pflege
während Krankheit und Siechtum, mußten sich jedoch im
allgemeinen aus eigenen Mitteln durch Arbeit innerhalb der
Einrichtung oder aus Almosen versorgen. Nur wer wirtschaftlich gut
gestellt war, konnte die teure ärztliche Behandlung in
Anspruch nehmen und sich zu Hause pflegen lassen. Im Laufe der Zeit
entstanden neben den klösterlichen Einrichtungen regelrechte
Versorgungshäuser, in denen sich wohlhabende ältere
Menschen durch den Kauf von sogenannten Pfründen, einen
Pflegeplatz und eine entsprechende Versorgung sichern konnten.
Im späten Mittelalter führte die Bevölkerungszunahme
und die Stadtentwicklung zu einem engeren Zusammenleben unter
ungünstigen hygienischen Bedingungen. Dies förderte die
Ausbreitung von Infektionserkrankungen. Entsprechend dem wachsenden
Bedarf nach Pflegearbeit kam es im 16.-18.Jahrhundert zur
Gründung und Übernahme von Spitälern durch die
Städte. Das Wartspersonal, das aus den untersten Schichten der
Bevölkerung stammte, konnte kaum akzeptable Verhältnisse
gewährleisten. Es entstanden zu dieser Zeit Pflegeorden
(Malteser-, Johanniter-, Heilig-Geist-, Franziskanerorden), die
auch heute noch als Organisationsform der Altenfürsorge zu
finden sind.
Altenversorgung zur Zeit der Industrialisierung
Die hergebrachte offene Armenpflege war
spätestens Mitte des 19. Jahrhunderts von der auftretenden
Massenarmut überfordert. Mit der Entwicklung der Medizin
wurden die heilbar Kranken in selbständige Krankenhäusern
ausgegliedert. Es wurden Anstalten speziell für Irre, gesunde
Alte und Sieche gegründet. In der Früh-Phase der
Industrialisierung gab es noch keine soziale Absicherung. Die Folge
war, dass Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit oft zu einer
Katastrophe führte. Als Reaktion auf das Elend vieler alter
Menschen, bildeten sich in der zweiten Hälfte des 19.
Jahrhunderts karitative Organisationen. Die Gründung der
Wohlfahrtsverbände und der Aufbau der Sozialversicherungen ab
1883 verbesserten die institutionalisierte Altenpflege. Die ersten
reinen Alters- und Pflegeheime entstanden. 1889 wurde die
Invaliditäts- und Altersversicherung eingeführt. Sie
enthielt Bestimmungen, dass Altersrentner ab 70 Jahren, sofern sie
alleinstehend, gebrechlich und siech waren, unter Verzicht ihrer
Rente Aufnahme in einem Altersheim finden konnten.
Die Lösung der Personalprobleme in der Krankenwartung, als
auch Sinn- und Existenzfragen unverheirateter bürgerlicher
Frauen führte dazu, dass bürgerliche Frauen in einer
pflegerisch-praktischen und geistlich-theoretischen Ausbildung die
in der Krankenpflege benötigten Eigenschaften vermittelt
bekamen. Krankenpflege wurde als christliche Liebestätigkeit
etabliert. Sie wurde selbstlos dienend und nicht zum Erwerb des
Lebensunterhalts ausgeübt. Bis zum Ende des 19.Jahrhunderts
war das Mutterhaussystem als einzig denkbare Form der Pflege in
Deutschland etabliert und wurde auch von weltlichen Organisationen
übernommen. Im Zuge der weiteren Entwicklung der Medizin
löste sich die Pflege aus der religiösen Berufung heraus
und wurde zum Beruf.
1906 verabschiedete der Bundesrat die
"Vorschriften über die staatliche Prüfung von
Krankenpflegepersonen". Pflege diente jetzt dem Arzt und
Ärzte waren die einzigen Ausbildner und Lehrmeister. Mehr und
mehr wurde nach zweckgerichteten Gesichtspunkten gepflegt. Die
Schwerpunkte verlagerten sich auf das reibungslose funktionieren
der Einrichtungen, um den Ärzten, die sich immer weiter
spezialisierten, zu entsprechen. Ausgangslage einer solchen Pflege
war die Diagnose und die dazugehörige Therapie. Pflege wurde
zur Funktionspflege. Da Alter als Krankheit verstanden wurde,
führte auch die Pflege alter Menschen zur Vereinnahmung durch
die Krankenpflege. Dienstleistungen im Bereich der Altenpflege
orientierten sich am Krankenhausbild, ohne das soziale
Beziehungsgeflecht und die Bedürfnisse der Alten
gebührend zu berücksichtigen.
Altenversorgung nach den Weltkriegen
Nach dem ersten Weltkrieg wurde die Versorgung
Älterer durch die Gemeinschaft dringlicher. In den
großen Städten existierten verschiedene Typen von
Versorgungseinrichtungen: Altersheime zur Aufnahme von Personen,
die bei Angehörigen und Freunden nicht unterkommen konnten,
Alterssiechenhäuser, in denen Altersgebrechliche und chronisch
kranke Personen gepflegt wurden und Wohnheime für die neue
Schicht verarmter Kleinrentner. Auf dem Land wurden alte Menschen
zusammen mit anderen Gruppen Hilfsbedürftiger in
Armenhäusern untergebracht. Obgleich eine gewisse
ökonomische und pflegerische Sicherheit gewährleistet
war, erkauften sich die "Heiminsassen" diese Leistungen
mit der Aufgabe vieler persönlicher Rechte und Freiheiten.
Versorgung und Pflege war in Massenunterkünften organisiert
und strengen Reglements unterworfen.
Während der Zeit des Nationalsozialismus und vorallem
während des Krieges stagnierte die institutionelle Pflege
völlig. Die "Allgegenwart der Vernichtung" betraf
auch die Alterskranken. Das Altenheim wurde zum Synonym für
die Auslieferung an die Vernichtungsaktion. Bis in die 60-er Jahre
waren viele Altenheime dem Standard nach noch die
"Siechenheime" der Vorkriegszeit. Der bis dahin
übliche Begriff "Insasse" zeigt das herrschende
Pflegeverständnis auf. Es gab Altenheime und die Kombination
Alten- und Pflegeheim. Einzelzimmer waren selten.
Das 1975 in Kraft getretene Heimgesetz brachte
der institutionellen Versorgung entscheidende Verbesserungen. Als
Prämissen wurden formuliert, die Interessen und
Bedürfnisse der Bewohner in den Einrichtungen vor
Beeinträchtigungen zu schützen und zu verhindern, dass
zwischen dem Entgelt und der Leistung der Einrichtung ein
Mißverhältnis besteht.
Ende der 60-er Jahre wurde die erste eigenständige
Altenpflegeausbildung geschaffenen. Sie hat in der Entwicklung des
Umganges mit pflegebedürftigen Heimbewohnern und des
Verständnisses von Betreuung und Pflege zu weiteren
wesentlichen Verbesserungen geführt.
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