Krankenpflege, Altenpflege,Gerontologie,Geriatrie  

Altenversorgung im gesellschaftlichen Wandel: Altenpflege im Mittelalter, Altenpflege zur Zeit der Industrialisierung, Altenpflege nach den Weltkriegen



Altenversorgung im gesellschaftlichen Wandel

Die gegenwärtige gesellschaftliche Situation alter Menschen ist das Ergebnis einer langen historischen Entwicklung. Seit dem Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert hinein war Alter gleichbedeutend mit Armut. Es gab relativ wenige alte und sehr alte Menschen. Die Versorgung in der Großfamilie war nur für eine bestimmte Gruppe dieser alten Menschen gewährleistet, da viele ihre Angehörigen durch Krankheit oder Tod verloren hatten.

Altenversorgung im Mittelalter

Im ersten Jahrtausend unserer Zeitrechnung zeigten sich die Auswirkungen der christlichen Botschaft auf die Pflege. Im Gedanken tätiger Nächstenliebe (Diakonie) wurden Gebäude zur Aufnahme von Fremden und Hilfsbedürftigen errichtet.

Alte Menschen wurden zusammen mit anderen Gruppen Hilfsbedürftiger (Mittellose, Kranke, Sterbende, Obdachlose, geistig Behinderte) in kirchlichen Armen- und Siechenhäuser untergebracht. Diese waren zunächst Klöstern und christlichen Orden angeschlossen. Die dort untergebrachten Menschen erhielten freie Unterkunft und Pflege während Krankheit und Siechtum, mußten sich jedoch im allgemeinen aus eigenen Mitteln durch Arbeit innerhalb der Einrichtung oder aus Almosen versorgen. Nur wer wirtschaftlich gut gestellt war, konnte die teure ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen und sich zu Hause pflegen lassen. Im Laufe der Zeit entstanden neben den klösterlichen Einrichtungen regelrechte Versorgungshäuser, in denen sich wohlhabende ältere Menschen durch den Kauf von sogenannten Pfründen, einen Pflegeplatz und eine entsprechende Versorgung sichern konnten.
Im späten Mittelalter führte die Bevölkerungszunahme und die Stadtentwicklung zu einem engeren Zusammenleben unter ungünstigen hygienischen Bedingungen. Dies förderte die Ausbreitung von Infektionserkrankungen. Entsprechend dem wachsenden Bedarf nach Pflegearbeit kam es im 16.-18.Jahrhundert zur Gründung und Übernahme von Spitälern durch die Städte. Das Wartspersonal, das aus den untersten Schichten der Bevölkerung stammte, konnte kaum akzeptable Verhältnisse gewährleisten. Es entstanden zu dieser Zeit Pflegeorden (Malteser-, Johanniter-, Heilig-Geist-, Franziskanerorden), die auch heute noch als Organisationsform der Altenfürsorge zu finden sind.

Altenversorgung zur Zeit der Industrialisierung

Die hergebrachte offene Armenpflege war spätestens Mitte des 19. Jahrhunderts von der auftretenden Massenarmut überfordert. Mit der Entwicklung der Medizin wurden die heilbar Kranken in selbständige Krankenhäusern ausgegliedert. Es wurden Anstalten speziell für Irre, gesunde Alte und Sieche gegründet. In der Früh-Phase der Industrialisierung gab es noch keine soziale Absicherung. Die Folge war, dass Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit oft zu einer Katastrophe führte. Als Reaktion auf das Elend vieler alter Menschen, bildeten sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts karitative Organisationen. Die Gründung der Wohlfahrtsverbände und der Aufbau der Sozialversicherungen ab 1883 verbesserten die institutionalisierte Altenpflege. Die ersten reinen Alters- und Pflegeheime entstanden. 1889 wurde die Invaliditäts- und Altersversicherung eingeführt. Sie enthielt Bestimmungen, dass Altersrentner ab 70 Jahren, sofern sie alleinstehend, gebrechlich und siech waren, unter Verzicht ihrer Rente Aufnahme in einem Altersheim finden konnten.
Die Lösung der Personalprobleme in der Krankenwartung, als auch Sinn- und Existenzfragen unverheirateter bürgerlicher Frauen führte dazu, dass bürgerliche Frauen in einer pflegerisch-praktischen und geistlich-theoretischen Ausbildung die in der Krankenpflege benötigten Eigenschaften vermittelt bekamen. Krankenpflege wurde als christliche Liebestätigkeit etabliert. Sie wurde selbstlos dienend und nicht zum Erwerb des Lebensunterhalts ausgeübt. Bis zum Ende des 19.Jahrhunderts war das Mutterhaussystem als einzig denkbare Form der Pflege in Deutschland etabliert und wurde auch von weltlichen Organisationen übernommen. Im Zuge der weiteren Entwicklung der Medizin löste sich die Pflege aus der religiösen Berufung heraus und wurde zum Beruf.

1906 verabschiedete der Bundesrat die "Vorschriften über die staatliche Prüfung von Krankenpflegepersonen". Pflege diente jetzt dem Arzt und Ärzte waren die einzigen Ausbildner und Lehrmeister. Mehr und mehr wurde nach zweckgerichteten Gesichtspunkten gepflegt. Die Schwerpunkte verlagerten sich auf das reibungslose funktionieren der Einrichtungen, um den Ärzten, die sich immer weiter spezialisierten, zu entsprechen. Ausgangslage einer solchen Pflege war die Diagnose und die dazugehörige Therapie. Pflege wurde zur Funktionspflege. Da Alter als Krankheit verstanden wurde, führte auch die Pflege alter Menschen zur Vereinnahmung durch die Krankenpflege. Dienstleistungen im Bereich der Altenpflege orientierten sich am Krankenhausbild, ohne das soziale Beziehungsgeflecht und die Bedürfnisse der Alten gebührend zu berücksichtigen.

Altenversorgung nach den Weltkriegen

Nach dem ersten Weltkrieg wurde die Versorgung Älterer durch die Gemeinschaft dringlicher. In den großen Städten existierten verschiedene Typen von Versorgungseinrichtungen: Altersheime zur Aufnahme von Personen, die bei Angehörigen und Freunden nicht unterkommen konnten, Alterssiechenhäuser, in denen Altersgebrechliche und chronisch kranke Personen gepflegt wurden und Wohnheime für die neue Schicht verarmter Kleinrentner. Auf dem Land wurden alte Menschen zusammen mit anderen Gruppen Hilfsbedürftiger in Armenhäusern untergebracht. Obgleich eine gewisse ökonomische und pflegerische Sicherheit gewährleistet war, erkauften sich die "Heiminsassen" diese Leistungen mit der Aufgabe vieler persönlicher Rechte und Freiheiten. Versorgung und Pflege war in Massenunterkünften organisiert und strengen Reglements unterworfen.
Während der Zeit des Nationalsozialismus und vorallem während des Krieges stagnierte die institutionelle Pflege völlig. Die "Allgegenwart der Vernichtung" betraf auch die Alterskranken. Das Altenheim wurde zum Synonym für die Auslieferung an die Vernichtungsaktion. Bis in die 60-er Jahre waren viele Altenheime dem Standard nach noch die "Siechenheime" der Vorkriegszeit. Der bis dahin übliche Begriff "Insasse" zeigt das herrschende Pflegeverständnis auf. Es gab Altenheime und die Kombination Alten- und Pflegeheim. Einzelzimmer waren selten.

Das 1975 in Kraft getretene Heimgesetz brachte der institutionellen Versorgung entscheidende Verbesserungen. Als Prämissen wurden formuliert, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner in den Einrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen und zu verhindern, dass zwischen dem Entgelt und der Leistung der Einrichtung ein Mißverhältnis besteht.
Ende der 60-er Jahre wurde die erste eigenständige Altenpflegeausbildung geschaffenen. Sie hat in der Entwicklung des Umganges mit pflegebedürftigen Heimbewohnern und des Verständnisses von Betreuung und Pflege zu weiteren wesentlichen Verbesserungen geführt.

 
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(Aufsatz von Ursula Lehr)

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