Krankenpflege, Altenpflege,Gerontologie,Geriatrie  

Der dritte Altenbericht
Zur Lage der älteren Generation

Rund um Begrifflichkeiten der Pflege

Altenpflege-Krankenpflege-Spezial
(Begriffsabrenzungen Grundpflege Behandlungspflege Funktionspflege Bezugspflege Pflegebeziehung)

Zur Berufsbezeichnung "Krankenschwester"

Ausbildung Altenpflege & Krankenpflege

Vergleich von Ausbildungsschwerpunkten der Altenpflege und Krankenpflege

Perspektiven für die Pflegeausbildung

Ausbildungsreform in der Altenpflege & Krankenpflege

Krankenpflegegesetz

Altenpflegegesetz

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Altenpflege

Ausbildungsskripte der Altenpflege & Krankenpflege
Ausbildungsskripte für den Unterricht in der Altenpflege & Krankenpflege

Auslandsanerkennung der Pflegeausbildung

Anerkennung der Pflegeausbildung im Ausland

Geschichtliche Aspekte der Pflege

Altenversorgung Altenpflege im Wandel

Überblick über die Altenversorgung im historischen Kontext

Geschichte der Altenpflege-Krankenpflege
Pflege-Fachberufe und ihr geschichtlicher Hintergrund

Altersbild
Das Altersbild im Wandel der Geschichte

Gerontologische Fachthemen:

Gerontologische Fachthemen alphabetisch sortiert.

Perspektiven für die Pflegebildung

wörtlich übernommen aus Vierter Altenbericht der Bundesregierung Kapitel 4.6.8

Im September 2000 wurde nach jahrelanger Diskussion das erste bundeseinheitliche Altenpflegegesetz vom Bundestag verabschiedet. Es ersetzt 16 unterschiedliche Länderregelungen und ist damit als wichtige Weiterentwicklung zu werten. Die neu geregelte Altenpflegeausbildung beträgt drei Jahre, in denen der Anteil der praktischen Ausbildung überwiegen soll. Ursprünglich sollte das Bundesaltenpflegegesetz zum 1. August 2001 in Kraft treten. Dies wurde allerdings wegen ungeklärter Fragen der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern verschoben (Stand Okt. 2001). Das Land Bayern sieht die Altenpflege als Sozialberuf, für den eine Bundesgesetzgebung nicht infrage kommt.

Kritisiert wird an der in der Diskussion befindlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnung, dass die kommunikationsbezogenen Bedürfnisse vor allem Demenzkranker nicht hinreichend berücksichtigt werden. Unbeschadet der angesprochenen Perspektiven stellt das Altenpflegegesetz für die Ausbildung eine umfassende Verbesserung dar. Eine schnellstmögliche Inkraftsetzung wird von der Kommission als dringend notwendig angesehen.

Mit dem neuen Altenpflegegesetz war es allerdings noch nicht möglich, die traditionellen Strukturen der Pflegeausbildung zu überwinden, wie sie auch im Krankenpflegegesetz festgeschrieben sind, da sowohl nach dem Krankenpflege- als auch nach dem Altenpflegegesetz nach wie vor ein Sonderweg beschritten wird. Sie ist weder dem Berufsbildungsgesetz zugeordnet, noch als übliche schulische Ausbildung (z. B. Fachschule) organisiert. Die Krankenpflegeausbildung ist zudem noch an Krankenhäuser gebunden, was angesichts der gesamtgesellschaftlichen Bedeutungsentwicklung der pflegerischen Versorgung mit zunehmenden Schwerpunkten außerhalb des Krankenhauses anachronistisch anmutet.

Der fachwissenschaftliche Diskurs hat inzwischen mehrheitlich zu der Auffassung geführt, dass es überholt ist, die Pflegeausbildung an Lebensphasen der Menschen auszurichten, sondern dass eine generalistische Ausbildung anzustreben ist (WHO-Euro 1991, Zopfy 2000). Hierbei steht allerdings noch die Präzisierung dessen, was als generalistisch in der Pflege zu definieren ist, aus. Minimalkonsens ist bei den meisten Pflegeverbänden jedoch, dass wegen der großen inhaltlichen Überschneidungen der Anforderungen Alten- und Krankenpflegerinnen und -pfleger gemeinsam ausgebildet werden sollten. Verbände der Kinderkrankenpflege wehren sich jedoch noch gegen eine Integration. Darüber hinaus ist Deutschland das einzige Land der Europäischen Union, in dem es eine gesonderte grundständige Altenpflegeausbildung gibt. Nur in den Niederlanden gibt es eine Art Helferausbildung (Sozialpfleger) für die Altenpflege, die auch gesondert grundständig organisiert ist. Die Komplexität und die Unterschiedlichkeit der Anforderungen an die Kompetenzen in der Pflege ergibt sich aus dem Ausmaß und der Art der Pflegebedürftigkeit und nicht aus dem Lebensalter der Pflegebedürftigen Robert Bosch Stiftung 2000, Bartholomeyczik 2001). Im Deutschen Bildungsrat für Pflege- und Sozialberufe herrscht inzwischen jedoch Einigkeit darüber, dass die Berufsausbildung nicht im dualen Bildungssystem, sondern im Schulsystem verankert werden sollte, und dass eine pflegerische Erstausbildung neben der traditionellen Form auch als Studium an einer Fachhochschule erworben werden kann (Heinzmann 1999). In einigen europäischen Ländern wurde "teilweise erst in den vergangenen Jahren" die Pflegeerstausbildung bereits grundsätzlich auf Hochschulebene angesiedelt (z. B. Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Schweden, Spanien). Ein Expertengremium der Robert Bosch Stiftung stellte Ende 2000 ein Modell für die zukünftige Pflegebildung vor, das derzeit in einigen Punkten kontrovers diskutiert wird. Von den Berufsverbänden breit getragen werden die folgenden Forderungen:

  • Die Pflegeerstausbildung sollte grundsätzlich generalistisch sein.
  • Die Pflegeerstausbildung kann auch als ein Studium an einer Fachhochschule absolviert werden.
  • Pflegebildung in Qualifikationsstufen sollte sich an der unterschiedlichen Komplexität von Pflegesituationen orientieren.
  • Spezialisierungen erfolgen entweder in Masterstudiengängen oder Weiterbildungen.
  • Insbesondere sind Masterstudiengänge in gerontologischer Pflege zu empfehlen.

Kontrovers werden die Vorschläge diskutiert, die die Dauer der Ausbildung und die Hierarchisierung verschiedener Ausbildungsabschlüsse mit entsprechenden Kompetenzzuweisungen betreffen. Die Komplexität der Anforderungen an die pflegerische Versorgung gerade im Bereich der Pflege Hochaltriger und verstärkt bei der Pflege Demenzkranker erfordert die Bildung wissensbasierter Handlungsstrategien und berufsbezogener Reflexionsfähigkeiten vor dem Hintergrund ausgeprägter ethisch begründeter Entscheidungsalternativen, die in der bisherigen Pflegebildung häufig zu kurz kamen.



Literatur:

Bartholomeyczik, S.; Hunstein, D.; Koch, V. & Zegelin- Abt, A. (Hrsg.) (2001): Zeitrichtlinien zur Begutachtung des Pflegebedarfs. Evaluation der Orientierungswerte für die Pflegezeitbemessung. Frankfurt a. M.: Mabuse.

Heinzmann, R. (1999): Welche Pflegeausbildung kommt? In: Pflege Aktuell 53 (4), S. 204 - 206.

Robert Bosch Stiftung (2000): Pflege neu denken. Zur Zukunft der Pflegeausbildung. Stuttgart: Schattauer.

WHO-Euro (1991): Entwicklung eines Curriculums "Generalist Nurse" In: Krankenpflege (5), S. 289 - 294.

Zopfy, I. (2000): Warum brauchen wir die generalistische Ausbildung für die Pflege? In: Pflege Aktuell 54 (5), S. 2.