
Der dritte Altenbericht
Zur Lage der älteren Generation
Rund um Begrifflichkeiten der Pflege
Altenpflege-Krankenpflege-Spezial (Begriffsabrenzungen
Grundpflege Behandlungspflege Funktionspflege Bezugspflege Pflegebeziehung)
Zur Berufsbezeichnung "Krankenschwester"
Ausbildung Altenpflege & Krankenpflege
Vergleich von Ausbildungsschwerpunkten der Altenpflege und
Krankenpflege
Perspektiven für die
Pflegeausbildung
Ausbildungsreform in der Altenpflege &
Krankenpflege
Krankenpflegegesetz
Altenpflegegesetz
Ausbildungs-
und Prüfungsverordnung für die Altenpflege
Ausbildungsskripte der Altenpflege &
Krankenpflege
Ausbildungsskripte für den Unterricht in der Altenpflege &
Krankenpflege
Auslandsanerkennung der Pflegeausbildung
Anerkennung der Pflegeausbildung im Ausland
Geschichtliche Aspekte der Pflege
Altenversorgung Altenpflege im Wandel
Überblick über die Altenversorgung im historischen Kontext
Geschichte der Altenpflege-Krankenpflege
Pflege-Fachberufe und ihr geschichtlicher Hintergrund
Altersbild
Das Altersbild im Wandel der Geschichte
Gerontologische Fachthemen:
Gerontologische Fachthemen alphabetisch sortiert.
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Perspektiven für die
Pflegebildung
wörtlich
übernommen aus Vierter Altenbericht der Bundesregierung
Kapitel 4.6.8
Im September 2000 wurde nach jahrelanger
Diskussion das erste bundeseinheitliche Altenpflegegesetz vom
Bundestag verabschiedet. Es ersetzt 16 unterschiedliche
Länderregelungen und ist damit als wichtige Weiterentwicklung
zu werten. Die neu geregelte Altenpflegeausbildung beträgt
drei Jahre, in denen der Anteil der praktischen Ausbildung
überwiegen soll. Ursprünglich sollte das
Bundesaltenpflegegesetz zum 1. August 2001 in Kraft treten. Dies
wurde allerdings wegen ungeklärter Fragen der
Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern verschoben
(Stand Okt. 2001). Das Land Bayern sieht die Altenpflege als
Sozialberuf, für den eine Bundesgesetzgebung nicht infrage
kommt.
Kritisiert wird an der in der Diskussion
befindlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnung, dass die
kommunikationsbezogenen Bedürfnisse vor allem Demenzkranker
nicht hinreichend berücksichtigt werden. Unbeschadet der
angesprochenen Perspektiven stellt das Altenpflegegesetz für
die Ausbildung eine umfassende Verbesserung dar. Eine
schnellstmögliche Inkraftsetzung wird von der Kommission als
dringend notwendig angesehen.
Mit dem neuen Altenpflegegesetz war es
allerdings noch nicht möglich, die traditionellen Strukturen
der Pflegeausbildung zu überwinden, wie sie auch im
Krankenpflegegesetz festgeschrieben sind, da sowohl nach dem
Krankenpflege- als auch nach dem Altenpflegegesetz nach wie vor ein
Sonderweg beschritten wird. Sie ist weder dem Berufsbildungsgesetz
zugeordnet, noch als übliche schulische Ausbildung (z. B.
Fachschule) organisiert. Die Krankenpflegeausbildung ist zudem noch
an Krankenhäuser gebunden, was angesichts der
gesamtgesellschaftlichen Bedeutungsentwicklung der pflegerischen
Versorgung mit zunehmenden Schwerpunkten außerhalb des
Krankenhauses anachronistisch anmutet.
Der fachwissenschaftliche Diskurs hat inzwischen
mehrheitlich zu der Auffassung geführt, dass es überholt
ist, die Pflegeausbildung an Lebensphasen der Menschen
auszurichten, sondern dass eine generalistische Ausbildung
anzustreben ist (WHO-Euro 1991, Zopfy 2000). Hierbei steht
allerdings noch die Präzisierung dessen, was als
generalistisch in der Pflege zu definieren ist, aus. Minimalkonsens
ist bei den meisten Pflegeverbänden jedoch, dass wegen der
großen inhaltlichen Überschneidungen der Anforderungen
Alten- und Krankenpflegerinnen und -pfleger gemeinsam ausgebildet
werden sollten. Verbände der Kinderkrankenpflege wehren sich
jedoch noch gegen eine Integration. Darüber hinaus ist
Deutschland das einzige Land der Europäischen Union, in dem es
eine gesonderte grundständige Altenpflegeausbildung gibt. Nur
in den Niederlanden gibt es eine Art Helferausbildung
(Sozialpfleger) für die Altenpflege, die auch gesondert
grundständig organisiert ist. Die Komplexität und die
Unterschiedlichkeit der Anforderungen an die Kompetenzen in der
Pflege ergibt sich aus dem Ausmaß und der Art der
Pflegebedürftigkeit und nicht aus dem Lebensalter der
Pflegebedürftigen Robert Bosch Stiftung 2000, Bartholomeyczik
2001). Im Deutschen Bildungsrat für Pflege- und Sozialberufe
herrscht inzwischen jedoch Einigkeit darüber, dass die
Berufsausbildung nicht im dualen Bildungssystem, sondern im
Schulsystem verankert werden sollte, und dass eine pflegerische
Erstausbildung neben der traditionellen Form auch als Studium an
einer Fachhochschule erworben werden kann (Heinzmann 1999). In
einigen europäischen Ländern wurde "teilweise erst
in den vergangenen Jahren" die Pflegeerstausbildung bereits
grundsätzlich auf Hochschulebene angesiedelt (z. B.
Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island,
Schweden, Spanien). Ein Expertengremium der Robert Bosch Stiftung
stellte Ende 2000 ein Modell für die zukünftige
Pflegebildung vor, das derzeit in einigen Punkten kontrovers
diskutiert wird. Von den Berufsverbänden breit getragen werden
die folgenden Forderungen:
- Die Pflegeerstausbildung sollte grundsätzlich
generalistisch sein.
- Die Pflegeerstausbildung kann auch als ein Studium an einer
Fachhochschule absolviert werden.
- Pflegebildung in Qualifikationsstufen sollte sich an der
unterschiedlichen Komplexität von Pflegesituationen
orientieren.
- Spezialisierungen erfolgen entweder in Masterstudiengängen
oder Weiterbildungen.
- Insbesondere sind Masterstudiengänge in gerontologischer
Pflege zu empfehlen.
Kontrovers werden die Vorschläge
diskutiert, die die Dauer der Ausbildung und die Hierarchisierung
verschiedener Ausbildungsabschlüsse mit entsprechenden
Kompetenzzuweisungen betreffen. Die Komplexität der
Anforderungen an die pflegerische Versorgung gerade im Bereich der
Pflege Hochaltriger und verstärkt bei der Pflege Demenzkranker
erfordert die Bildung wissensbasierter Handlungsstrategien und
berufsbezogener Reflexionsfähigkeiten vor dem Hintergrund
ausgeprägter ethisch begründeter
Entscheidungsalternativen, die in der bisherigen Pflegebildung
häufig zu kurz kamen.
Literatur:
Bartholomeyczik, S.; Hunstein, D.;
Koch, V. & Zegelin- Abt, A. (Hrsg.) (2001): Zeitrichtlinien zur
Begutachtung des Pflegebedarfs. Evaluation der Orientierungswerte
für die Pflegezeitbemessung. Frankfurt a. M.: Mabuse.
Heinzmann, R. (1999): Welche Pflegeausbildung kommt? In: Pflege
Aktuell 53 (4), S. 204 - 206.
Robert Bosch Stiftung (2000): Pflege neu denken. Zur Zukunft der
Pflegeausbildung. Stuttgart: Schattauer.
WHO-Euro (1991): Entwicklung eines Curriculums "Generalist
Nurse" In: Krankenpflege (5), S. 289 - 294.
Zopfy, I. (2000): Warum brauchen wir die generalistische
Ausbildung für die Pflege? In: Pflege Aktuell 54 (5), S.
2.
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