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Die Möglichkeiten der Kündigung von Kfz-Versicherungen

Die meisten Versicherungskunden kündigen ihre Police, weil sie unzufrieden mit der Leistung des Unternehmens sind. Entweder hat es gerade einen Schadenfall gegeben, der nicht zur Zufriedenheit des Versicherungsnehmers behandelt wurde, oder der Tarif ist schlichtweg zu teuer. Auch die Pflichtversicherung für Autofahrer, die Kfz-Haftpflichtversicherung, kann gekündigt werden und dafür muss man nicht bis zum Eintritt eines Schadens warten. Wer seine finanzielle Lage überprüft und festgestellt hat, dass er zu viel Geld für die Versicherung bezahlt, wird nach günstigeren Anbietern suchen. Dazu kann der Vergleichsrechner genutzt werden, die Kündigung anschließend ist in wenigen Schritten durchgeführt.

Die Kündigungsfristen

Die Kfz Versicherung muss rechtzeitig gekündigt werdenGrundsätzlich ist der Versicherungsnehmer an die gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden, das heißt, er muss seinen Vertrag einen Monat vor Ablauf des Jahresvertrages gekündigt haben. Die meisten Kfz-Versicherungen beginnen zum Januar eines Jahres. Aus diesem Grund ist also der 30.11. des Vorjahres der Stichtag für den Eingang Kündigung. Viele Versicherungsnehmer wechseln die Gesellschaft nach einer Beitragserhöhung, wenn diese nicht mit einer Verbesserung des Leistungsangebots verbunden ist, ist es eine gute Gelegenheit. In diesem Fall kann der Vertrag binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung gekündigt werden. Frühestens zu dem Zeitpunkt, wo die Erhöhung wirksam wäre, gilt dann auch die Kündigung.

Möchte der Versicherer die Tarife erhöhen, ohne die Leistung zu verbessern, ist er dazu verpflichtet, die alt und die neue Version gegenüberzustellen und den Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor der Erhöhung darüber informieren. Liegt ein Schadensfall vor und hat die Versicherungsgesellschaft diesen reguliert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag ebenfalls kündigen. Hierbei muss allerdings beachtet werden, dass die Versicherungsgesellschaften einen Anspruch auf die volle Jahresprämie erheben können.

Kündigung durch Abmeldung

Am einfachsten geht die Kündigung, wenn das versicherte Objekt nicht mehr im Besitz des Versicherungsnehmers ist. Wurde es bei einem Unfall zum Totalschaden, wurde es verschrottet, endet die Versicherungszeit mit dem Datum der Abmeldung beim Straßenverkehrsamt. Eventuelle anteilige Jahresbeiträge werden vom Versicherungsunternehmen zurückerstattet. Das gilt ebenfalls, wenn das Auto verkauft wurde und der neue Besitzer den Vertrag nicht übernehmen möchte und bei einer anderen Gesellschaft den Antrag stellt. Ein Wohnungswechsel alleine ist nur dann für eine außerordentliche Kündigung Grund genug, wenn das Fahrzeug dafür am alten Standort abgemeldet wurde und am neuen Wohnort wieder angemeldet wird.